Nach Drohvideo Generalstaatsanwaltschaft München übernimmt Ermittlungen gegen Soldaten

Ein Bundeswehrsoldat wetterte gegen die Impfpflicht in der Bundeswehr – und redete in einem Video vom gewaltsamen Umsturz. Nun kümmert sich die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus um ihn.
Polizei in der Münchener Innenstadt – Schauplatz regelmäßiger Proteste gegen die Coronapolitik

Polizei in der Münchener Innenstadt – Schauplatz regelmäßiger Proteste gegen die Coronapolitik

Foto: Sachelle Babbar / imago images/ZUMA Wire

In der Woche zwischen den Jahren hatte ein Bundeswehrsoldat in einem Onlinevideo Drohungen gegen den Staat ausgesprochen – und war daraufhin kurzzeitig festgenommen worden. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen gegen den Soldaten übernommen.

Für das bisher bei der Staatsanwaltschaft Traunstein geführte Verfahren sei seit Montag die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft zuständig, teilte die Justizbehörde in München mit. Ein extremistischer Hintergrund könne nicht ausgeschlossen werden.

Der Bundeswehrsoldat war am Donnerstagabend am Münchner Odeonsplatz festgenommen worden, nachdem er in einem Internetvideo Drohungen gegen den Staat ausgesprochen hatte. In dem Videoclip verlangt der Mann, der sich als Oberfeldwebel bezeichnet, unter anderem die Rücknahme der staatlichen Coronamaßnahmen und der Duldungspflicht, nach der die Covid-Schutzimpfung in der Bundeswehr zur Vorschrift wurde. »Dies ist eine Warnung«, sagt er. »Bis morgen« – also Donnerstag – werde eine Äußerung dazu verlangt.

Die Polizei hatte ihn daraufhin am Münchner Odeonsplatz festgenommen, mittlerweile ist er wieder auf freiem Fuß.

Seit längerer Zeit mit Uniform- und Dienstverbot belegt

Nach SPIEGEL-Informationen handelt es sich bei dem Mann um einen Bundeswehrsoldaten bei den Gebirgsjägern, der in Bad Reichenhall stationiert ist. Er ist wegen vergleichbarer Äußerungen seit längerer Zeit mit Uniform- und Dienstverbot belegt, was einer Quasi-Suspendierung gleichkommt.

Neben dem Video äußerte er sich in weiteren Mitteilungen in sozialen Medien zur Coronapolitik der Bundesregierung. Unter anderem wandte er sich gegen verpflichtende Impfungen. Auch rief er zum bewaffneten Schutz sogenannter Spaziergänge von Gegnern von Corona-Schutzmaßnahmen auf.

Gegen den Bundeswehrsoldaten wird wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten ermittelt. Ermittelt werde jedoch in alle Richtungen, soweit strafrechtlich relevante Sachverhalte im Raum stehen, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft.

mrc/dpa

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