Rechtsextreme Wahlwerbung Münchner Gericht verbietet »Hängt die Grünen«-Plakate

Wahlplakate von Grünen und »III. Weg« in Zwickau (Archiv)
Foto:Bodo Schackow / dpa
Wegen ihrer Plakate mit dem Slogan »Hängt die Grünen!« steht die rechtsextreme Splitterpartei »III. Weg« massiv in der Kritik. Nun hat das Landgericht München I dazu eine Entscheidung getroffen. Es untersagte der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin. Sollten Vertreter der Partei Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden.
Die Formulierung, jemanden »zu hängen«, werde in der Regel dahin gehend verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es in dem Beschluss des Gerichts. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen – also der Grünen – verletzt.
Bayern hängte Plakate ab, Sachsen nicht
»Wer Morddrohungen plakatiert, verhöhnt unsere Demokratie«, kommentierte der Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, den Gerichtsbeschluss. »Ein solcher Wahlkampfstil vergiftet die politische Kultur, führt zu Verrohung und schreckt Bürgerinnen und Bürger ab, sich politisch zu engagieren.« Weil die Bundesgeschäftsstelle der Grünen in Berlin beim Landgericht München I die Unterlassung beantragt hatte, war das Zivilgericht zuständig.
In Bayern hat die Polizei bereits Wahlplakate des »III. Weg« mit dem Slogan »Hängt die Grünen!« entfernt. Die Polizeipräsidien seien angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium bereits vergangene Woche mit.
Auf Nachfrage teilte das Münchner Gericht mit, der Beschluss sei »räumlich nicht begrenzt« und gelte damit grundsätzlich bundesweit. Damit dürfte die Entscheidung auch Auswirkungen auf den Umgang mit den Plakaten in Sachsen haben.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte entschieden, dass Plakate von »III. Weg« mit dem Slogan trotz eines Verbots der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen, allerdings nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen. Daran gab es bundesweit Kritik. Die Stadt Zwickau hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt.
Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat hingegen zwei Wahlplakate beschlagnahmen lassen. Sie ermittelt wegen des Anfangsverdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Billigung von Straftaten, wie die Anklagebehörde am Montag mitteilte. Die Motive seien in der vorigen Woche im Landkreis Nordsachsen nach Anzeigen entdeckt worden.
Die Grünen in Zwickau setzten mit eigenen Wahlplakaten ein Zeichen gegen den »III. Weg«. Bei einer Aktion unter dem Motto »Demokrat*innen nicht hängen lassen« kamen Mitglieder des sächsischen Landesverbands nach Zwickau, um dort Wahlwerbung der Grünen aufzuhängen. Ziel der Plakatier-Aktion der Grünen war es laut der Partei, es dem »III. Weg« unmöglich zu machen, den 100-Meter-Abstand einzuhalten. Der Grünen-Bundesverband wollte dazu kurzfristig 200 Wahlplakate nach Zwickau schicken.
So etwas passiert, wenn man Nazis Räume gibt:
— Patrick Diekmann (@patdiekmann) September 19, 2021
Erst entschied ein Gericht in #Sachsen, dass "Hängt die #Grünen"-Plakate hängen bleiben dürfen.
Nur Tage später legt der III. Weg die vermeintlichen Leichen der Kanzlerkandidaten auf die Straße.#Baerbock #Laschet #Scholz #btw21 pic.twitter.com/lgSCqigwhy
Am Wochenende löste der »III. Weg« mit einer anderen Aktion Empörung aus. Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, platzierten Mitglieder der Partei in Würzburg drei mit Kunstblut befleckte Strohpuppen in der Stadt – nur wenige Schritte von dem Ort entfernt, wo Ende Juni bei einem tödlichen Messerangriff drei Menschen starben.
Die am Boden liegenden Puppen, die an zugedeckte menschliche Leichen erinnerten, sollten offenbar »Opfer« der deutschen Flüchtlings- und Einwanderungspolitik darstellen und für drei Persönlichkeiten stehen: Ein Aufsteller neben den Puppen zeigte Bilder der Kanzlerkandidaten und der Kanzlerkandidatin von CDU, SPD und Grünen, versehen mit der Aufschrift: »Schön bunt hier«.
Die Polizei in Unterfranken ließ die Rechtsextremen gewähren: Die Aktion sei angemeldet gewesen und von Vertretern der Staatsanwaltschaft sowie der Rechtsabteilung des Unterfrankener Polizeipräsidiums geprüft worden. Es bestehe kein strafrechtlicher Tatbestand.