Nebeneinkünfte Politiker machen Front gegen "Gaga-Gesetz"
Berlin - Der SPD-Abgeordnete Peter Danckert, der mit acht Kollegen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt hatte, sieht erheblichen Änderungsbedarf. Das Gesetz verfehle seine eigentlichen Ziele, sagte er dem "Tagesspiegel". Es sei nicht zu erkennen, ob die Parlamentarier in der Ausübung ihres Mandats beeinträchtigt würden. Er forderte schnelle Änderungen an dem Gesetz.
Der CSU-Abgeordnete Max Straubinger, ebenfalls einer der Kläger, sagte der "Passauer Neuen Presse": "Praktikabel ist die Regelung nicht." Frühere Berufe vor der Abgeordnetentätigkeit und dann hinzugekommene müssten unterschiedlich behandelt werden.
Uwe Küster, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, sagte dem Blatt: "Das Urteil war nur ein Sieg dritter Klasse. Rechtsfrieden erhalten wir damit nicht." Er forderte: "Wir müssen die Regelung noch mal im Herbst entlang der Argumente der Verfassungsrichter überarbeiten."
Schwierigkeiten für die zahlreichen Anwälte unter den Parlamentariern beklagte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Bernhard Dombek. Wenn sie nur wenige Mandate wahrnähmen, lasse sich auch von einer pauschalen Angabe möglicherweise auf ihre Mandanten schließen, sagte er dem "Tagesspiegel". "Es wird in Zukunft schwieriger, die Tätigkeit als Parlamentarier für Freiberufler interessant zu machen", sagte der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, Hartmut Kilger, dem Blatt.
Der FDP-Abgeordnete Hans-Joachim Otto, der in Karlsruhe unterlegen war, erklärte gegenüber SPIEGEL ONLINE: "Die Art und Weise der Veröffentlichungen ist eine absolut kontraproduktive Desinformation." Otto schlug vor, all jene Tätigkeiten zu veröffentlichen, die relevant für die Arbeit als Abgeordneter sind. Sein Beispiel: Ein Politiker nimmt nach seinem Einzug in den Bundestag eine Tätigkeit als Berater auf. "Alles was sensibel ist, kann veröffentlicht werden", sagte Otto. Was aber jetzt in den Transparenzregeln stehe und auf den Internetseiten des Bundestags nachgelesen werden könne, zeige jedem: "Das Gesetz ist vollkommen gaga", so Otto.
Auf der Internet-Seite des Bundestages werden drei Kategorien für die einmaligen oder regelmäßigen Nebeneinkommen der Abgeordneten mitgeteilt: zwischen 1000 und 3500 Euro, zwischen 3500 und 7000 Euro und mehr als 7000 Euro. Wer unter 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr bleibt, muss nichts melden.
ler/dpa