Nebenjobs Abgeordnete klagen gegen transparente Politiker-Gehälter
Berlin - Hans-Joachim Otto, 53, hat zwei Jobs: Er arbeitet als Anwalt und Notar in einer Kanzlei in Frankfurt am Main. Und er ist ein einfacher FDP-Abgeordneter im Bundestag. Er bekommt doppelt Geld: als Parlamentarier 7009 Euro plus eine Pauschale von 3647 Euro - das kann jeder auf der Internetseite des Bundestages nachlesen. Was Otto allerdings als Rechtsanwalt verdient, steht dort nicht. Und er selbst will es auf keinen Fall verraten. Für sein Gehalts-Geheimnis kämpft er: Mit acht Kollegen klagt er seit heute vorm Verfassungsgericht gegen ein Gesetz für mehr Gehalts-Transparenz im Parlament - unter ihnen prominente Mehrfachverdiener wie Friedrich Merz (CDU) und Siegfried Kauder, Bruder des Unions-Fraktionschefs Volker Kauder.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte das Gesetz noch im Sommer 2005 beschlossen. Alle 614 Abgeordneten müssen demnach Bundestagspräsident Norbert Lammert melden, welche Nebenjobs sie haben und was sie verdienen. Bis zur Entscheidung des Gerichts ist die Vorschrift ausgesetzt. Der Streit berührt heikelste Fragen, die seit Jahren die Republik umtreiben: Was dürfen Politiker verdienen - und unter welchem Einfluss stehen die Abgeordneten durch ihre Jobs außerhalb des Bundestags?
Die Kläger argumentieren grundsätzlich: Der frühere Unions-Fraktionschef Merz verwies heute vor dem Verfassungsgericht darauf, dass Abgeordnete laut Artikel 38 des Grundgesetzes "an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Wenn nun der Bundestagspräsident Sanktionen gegen sie verhängen könne, wenn sie die Offenlegungspflicht verletzen, sei das ein Verfassungsverstoß. Er kritisierte, die Regelung werde viele Abgeordnete ins lebensferne Berufspolitikertum treiben: "Die Zahl der nicht mehr in einen bürgerlichen Beruf resozialisierbaren Abgeordneten nimmt zu."
Die Kläger warnen vor einer Zugangssperre zum Parlament
Heinrich Kolb (FDP) sagte, gerade die Einkünfte aus seinem Unternehmen würden ihn unabhängig machen. Das Einkommen aus seinem Betrieb bedeute keinen Konflikt mit dem Job im Parlament. Seine Fraktionskollegin Sibylle Laurischk kritisierte die zwangsweise Offenlegung: Das schränke ihre persönliche Freiheit ein. Die Offenlegung der Einkünfte verletze die Vertraulichkeit der Beziehung zum Mandanten, argumentieren außerdem Merz und Peter Danckert (SPD), die beide nebenher als Anwälte arbeiten. Damit wirke die Regelung wie eine Zugangssperre für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige zum Parlament.
Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verteidigte die Regeln heute vor Gericht zwar als verfassungsgemäß - zeigte sich aber nicht davon überzeugt, dass alle Vorschriften im Detail gelungen seien. Das Parlament wäre sicher für "orientierende Hinweise des Gerichts" dankbar. Sein Prozessbevollmächtigter Ulrich Battis wurde deutlicher: "Ich gehe davon aus, dass sie einiges streichen werden", sagte er zu den Richtern.
Die Fragen von der Richterbank ließen kein eindeutiges Meinungsbild erkennen. Siegfried Broß ist der zuständiger Berichterstatter im Zweiten Senat und damit eine Schlüsselfigur des Verfahrens. Er betonte die "Pflichtenbindung" des Abgeordneten und den "Amtscharakter des Mandats". Gerichts-Vizepräsident Winfried Hassemer fragte nach den Folgen der Offenlegungspflichten. Transparenz sei ein wichtiges Ziel, aber "allzu viel Durchsichtigkeit kann möglicherweise die Freiheit gefährden". Richter Herbert Landau gab zu bedenken, dass der "Neidkomplex" in der Bevölkerung faktisch als Schranke für Berufstätige wirken könne, ein Mandat zu übernehmen.
"Niemand sollte das Licht der Öffentlichkeit scheuen"
Die Befürworter der neuen Regelung entgegnen: Die Bürger hätten einen Anspruch darauf zu wissen, ob politische Entscheidungen unbeeinflusst von wirtschaftlichen Interessen gefällt würden, sagte Volker Beck (Grüne) in "Bild". Bundestags-Vizepräsidentin Susanne Kastner (SPD): "Zweier Herren Brot kann nur zu Interessenkonflikten führen." Grünen-Vizefraktionschef Hans- Christian Ströbele zeigte sich im RBB zuversichtlich, dass die Klage abgewiesen wird: "Niemand, der Abgeordneter ist, sollte das Licht der Öffentlichkeit scheuen."
Die neun Kläger haben ein parteiübergreifendes Bündnis geschlossen: Otto, Laurischk und Kolb von der FDP, Danckert von der SPD, Wolfgang Götzer und Max Straubinger von der CSU sowie Siegfried Kauder, Marco Wanderwitz und Merz von der CDU. Allein Merz hat neben seinem Job im Bundestag elf Nebentätigkeiten - gerade er hat in der Vergangenheit deshalb Kritik auf sich gezogen. Das zentrale Argument der Kläger ist: Das Gesetz gefährde die vielfältige Zusammensetzung des Bundestags, weil künftig weniger Unternehmer und Freiberufler kandidieren würden. "Selbstständige wie wir werden durch das Gesetz an den Pranger gestellt", sagt Rechtsanwalt Otto zu SPIEGEL ONLINE. Wer sein Gehalt offenlegen muss, hätte als Unternehmer gegenüber Konkurrenten Wettbewerbsnachteile. Außerdem stört ihn: "Hier wird ganz klar ein Neidkomplex bedient."
Nebenjobs sollen für Wähler transparent werden
Allerdings geht es in dem Gesetz keineswegs darum, eine komplette Steuererklärung vorzulegen. Der Gesetzgeber will auch nicht Nebentätigkeiten verbieten: Diese sind durchaus erwünscht, schließlich behalten die Parlamentarier durch sie Kontakt zum Leben außerhalb der Politik - und Wiedereinstiegschancen nach der Zeit im Bundestag.
Deshalb verlangen die neuen Regeln einzig, die Beratertätigkeiten und Nebenjobs der Abgeordneten für jeden Wähler sichtbar zu machen. In drei Kategorien sollen die Nebenverdienste aufgelistet werden - von 1000 bis 3500 Euro im Monat, bis 7000 Euro und über 7000 Euro. Nicht melden muss, wer unter 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr liegt. Jeder Bürger soll diese Liste sehen dürfen. Bisher mussten die Politiker nur den Bundestagspräsidenten über Nebeneinkünfte informieren, er hält die genauen Beträge unter Verschluss.
Die neun Kläger wenden sich allerdings nicht nur gegen diese Regelung - sondern auch gegen die geplante Vorschrift, dass der Job im Bundestag im Mittelpunkt der Abgeordneten-Tätigkeit stehen muss. Sprich: Zu viel Zeit darf der Nebenjob nicht in Anspruch nehmen. Auch bei dieser neuen Regelung gilt Kritikern der frühere Unions-Spitzenpolitiker Merz mit seinen vielen Nebenjobs als Musterfall. Kläger Otto sagt: "Das Grundgesetz verbietet dem Gesetzgeber vorzuschreiben, wie viel Zeit ein Parlamentarier für sein Mandat zu verwenden hat." Die Kläger fürchten eine einfache Kalkulation: Wer eine lange Liste von Nebentätigkeiten hat oder hohe Nebeneinkünfte, könnte unter Verdacht geraten, gegen die Regel zu verstoßen. Otto sagt, er widme sich seinem Beruf beispielsweise in der Sommerpause intensiver als während der Sitzungswochen. "Hier muss stärker differenziert werden."
"Offenheit ist wichtiges Prinzip der Demokratie"
Experten plädieren allerdings schon länger für eine Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkünfte-Regeln. Ob ein Abgeordneter gut oder schlecht arbeitet, entscheiden zwar letztlich immer noch Wähler und Fraktionskollegen, sagt Martin Morlok, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Düsseldorf, zu SPIEGEL ONLINE. "Doch um die Vorschläge des Parlamentariers kritisch beurteilen zu können, müssen sie seine Abhängigkeiten kennen." Offenheit sei "eines der wichtigsten Prinzipien in der Demokratie - und das neue Gesetz ein guter Weg dahin". Die Bedenken der Kläger seien "gesuchte Gründe": "In Deutschland gibt es ein unterwickeltes Bewusstsein für Publizität." Britische Abgeordnete hätten kein Problem damit, ihre Einkünfte offen zu legen. Auch die USA haben eine viel transparentere Regelung als Deutschland.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in etwa drei Monaten erwartet. Falls die Kläger verlieren, müssen sie ihre Einkünfte preisgeben - sonst droht ihnen ein Ordnungsgeld. Otto hat seine Liste jetzt schon fertig. 120 Einzelposten stehen darauf. Über die Summe will er schweigen, so lange es geht.
Wenn es nach den Bürgern geht, sollte es nicht mehr lange dauern. Die Deutschen haben keinen Zweifel daran, dass mehr Gehalts-Transparenz sinnvoll ist: Eine Umfrage des "Stern" ergab heute, dass 90 Prozent der Bürger die Offenlegung der Politiker-Einkünfte befürworten.
mit AFP/dpa/Reuters