Neues BKA-Gesetz Abhörschutz gilt nicht für Imame
Berlin - Die Sache sorgte in der großen Koalition im Winter für Ärger: Im Januar schreckte ein Entwurf zum BKA-Gesetz aus dem Hause von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf. In dem Papier stand, dass der absolute Abhörschutz für Geistliche bei Terrorverdacht nicht mehr gelten sollte.
Schäuble, der erklärte, er habe von dem Schriftstück nie gewusst, stoppte schließlich den Entwurf. Christliche Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger sind weiterhin geschützt, so ist es auch im Entwurf für das neue BKA-Gesetz geregelt, auf den sich Schäuble und Zypries am Dienstag einigten.Der Zwist zwischen den Koalitionären ist also beigelegt. "Da steckt keine entscheidende Problematik mehr drin", fasst der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz zusammen.
Pfarrer und Priester behalten ihren Schutz - was indes für Streit sorgen könnte: Imame haben ihn weiterhin nicht. Die Begründung: Der Islam ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, Imame gehörten also keiner staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft an, so ein Sprecher des Bundesinnenministerium gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Nicht jeder, der behauptet Geistlicher zu sein, ist auch rechtlich einer", sagt auch Wiefelspütz.
"Kein Sonderrecht für den Islam"
Dass Imame nicht unter die geschützten Berufsgruppen fallen, sei kein gezieltes Manöver, um islamischen Hasspredigern nachzustellen, so der SPD-Innenexperte. Der absolute Abhörschutzes bestehe ohnehin nur für Personen, die im Rahmen des Gesetzes handeln. Wenn etwa ein Imam mit einem Selbstmordattentäter telefoniere und ihm den letzten Segen gebe, mache er sich damit schon strafbar. In so einem Fall könnten auch christliche Geistliche abgehört werden. "Wenn es tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Pastor oder Priester gemeinsame Sache mit einem Terroristen macht, ihn also unterstützt, kann auch abgehört werden", so Wiefelspütz.
Der absolute Abhörschutz, der für christliche Geistliche gelte, sei eine "absolute Ausnahme", dafür brauche man eine tragfähige Begründung, sagt Wolfgang Bosbach SPIEGEL ONLINE. "Entweder man zählt jede Religionsgemeinschaft und jeden, der sich Geistlicher nennt dazu, oder man grenzt es rechtlich auf die staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften ein. Aber wir können doch kein Sonderrecht für den Islam schaffen", so der CDU-Politiker.
Muslimische Vertreter indes fühlen sich betrogen. Die Begründung der Regierung dafür, Imame von dem Abhörschutz auszunehmen, beinhalte "fadenscheinige Argumente", sagt Aiman Mazyek, Generalsekretär des Zentralrats der Muslime, SPIEGEL ONLINE. In Wirklichkeit sei die Regelung eine "staatlich sanktionierte Diskriminierung".
"Imame müssen genauso behandelt werden wie christliche Geistliche"
Damit Imame genau wie Priester unter den Abhörschutz fallen, müsse der Islam keine anerkannte Körperschaft des öffentlichen Rechts sein, so Mazyek. Der Islam sei bereits als Religionsgemeinschaft im Grundgesetz geschützt. In der Verschärfung der Sicherheitsgesetze sieht Mazyek grundsätzlich ein Problem. "Es wird immer so getan, als ob es um muslimische Extremisten geht - am Ende treffen die Verschärfungen aber die Otto-Normal-Bürger." Extremisten würden nämlich immer ein Schlupfloch finden.
Mazyek fordert jetzt, den Gesetzentwurf zu überarbeiten und Imame auch vor Abhörungen zu schützen.
Auch Bekir Alboga von der türkischen-islamischen Union der Anstalt für Religion, Ditib, sagt: "Imame müssen genauso behandelt werden wie christliche Geistliche, sie leisten schließlich dieselbe Arbeit." Zudem bilde der Islam eine Religionsgemeinschaft in Deutschland. An den Vorraussetzungen, dass er auch als solche staatlich anerkannt werde, arbeite man in der Islamkonferenz.
Das letzte Wort sei bei dem BKA-Gesetzesentwurf auch noch nicht gesprochen. "Wir müssen diese Frage im Gesetzgebungsverfahren noch genau klären" , sagt Wiefelspütz.