Wohnungsstreit Ex-CDU-Abgeordneter Nikolas Löbel verliert Prozess gegen Mieter

Wegen seiner Rolle in der Affäre um die Coronamasken zog sich der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel aus der Politik zurück. Jetzt musste er eine Niederlage vor Gericht einstecken.
Nikolas Löbel im Deutschen Bundestag (Archivbild aus dem Oktober 2019)

Nikolas Löbel im Deutschen Bundestag (Archivbild aus dem Oktober 2019)

Foto: Christian Spicker / imago images

Das Mannheimer Amtsgericht hat der Klage eines Mieters gegen den bekannten früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel stattgegeben. Das berichtet die Zeitung »Rheinpfalz«.

Darum ging es: Ende Januar 2020 hatte Löbel laut dem Bericht das Mietverhältnis fristlos gekündigt und die Schlösser an der Wohnung ausgetauscht. Als Grund gab er an, der Kläger habe sich vorher in einer herabwürdigenden Art und Weise bei anderen über ihn geäußert. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Kläger konnte seither nicht mehr in seine alte Wohnung zurückkehren, in der er zuvor mehr als 30 Jahre gelebt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung also möglich.

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Löbel hatte bundesweit wegen der Coronamasken-Affäre für Aufsehen gesorgt und sich schließlich aus der Politik zurückgezogen. Dabei ging es um Provisionen von rund 250.000 Euro für Löbels Firma. Wie der SPIEGEL enthüllte, kassierte das Unternehmen rund eine Viertelmillion Euro, weil es Kaufverträge über Corona-Schutzmasken zwischen einem baden-württembergischen Lieferanten und zwei Privatunternehmen in Heidelberg und Mannheim vermittelt hatte. Besonders verstörend wirkte, dass Löbel die eingeheimsten Provisionen zunächst als »marktgerecht« verteidigte. Lesen Sie hier mehr über die Affäre .

Nach Bekanntwerden des Deals hatte er seinen Austritt aus der Unionsfraktion bekannt gegeben, wollte aber zunächst sein Mandat bis Ende August behalten. Mehrere Spitzenpolitiker forderten daraufhin seinen Rücktritt, darunter CDU-Chef Armin Laschet und CSU-Chef Markus Söder. Auch Löbels Kreisverband in Mannheim drängte ihn angesichts der bevorstehenden Landtagswahl in Baden-Württemberg mit teils drastischen Worten, sich unverzüglich aus dem Bundestag zurückzuziehen. Laut Bundestagsverwaltung hat er nicht gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen und durfte seine Provisionen behalten.

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