Neuer Parteienname Rechtsextreme NPD heißt jetzt »Die Heimat«
Zerrissenes NPD-Plakat (Archivbild von 2014)
Foto: Julian Stratenschulte/ picture alliance / dpaDie rechtsextreme NPD hat sich umbenannt und heißt nun »Die Heimat«. Das beschloss ein Parteitag am Samstag im sächsischen Riesa mit einer Mehrheit von 77 Prozent, wie die Partei mitteilte. Mit dem Namen bezieht sie sich auf einen Heimatbegriff, der nicht-ethnische Deutsche und in Deutschland lebende Zuwanderer oder Ausländer ausschließt. Die Heimat-Partei soll den »Widerstand« gegen die Politik der »Etablierten«, wie es hieß, besser vernetzen.
Nach Zahlen des Verfassungsschutzes für das Jahr 2021 ist sie mit etwa 3150 Mitgliedern zwar zahlenmäßig die stärkste rechtsextreme Partei in Deutschland, allerdings mit deutlich sinkender Tendenz – so wie seit Jahren schon bei den Wählerzahlen. Angesichts auch interner Konflikte sei ein »Ende des personellen, finanziellen und strukturellen Erosionsprozesses« nicht abzusehen, hieß es im Verfassungsschutzbericht von vor einem Jahr.
Ausschluss von der Parteienfinanzierung droht
Erst am Freitag hatte das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass es am 4. und 5. Juli über den Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verhandeln wolle. Es ist das erste Verfahren dieser Art. Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden 2017 geschaffen, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD abgelehnt hatte.
In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 bescheinigte das Bundesverfassungsgericht der NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele und "eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus". Mit geringen Wahlerfolgen und nur weniger als 6000 Mitgliedern sei sie aber zu unbedeutend, um diese Ziele durchzusetzen und die Demokratie zu gefährden. Bei der Urteilsverkündung regte der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, an, der "verfassungsändernde Gesetzgeber" könne über einen Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung nachdenken.
Als Reaktion darauf fügte der Bundestag bereits im Juni 2017 die Möglichkeit hierfür in den Parteienartikel 21 des Grundgesetzes ein. Gleichzeitig wurde mit einer Gesetzesänderung dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über einen solchen Ausschluss zugewiesen. Ihren Antrag, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung 2019.
Sollten die Karlsruher Richter den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung bestätigen, würden auch die Steuervergünstigungen für Spenden und andere Zuwendungen an die NPD entfallen.