Karlsruhe Verfassungsgericht eröffnet Verbotsverfahren gegen NPD

Der NPD-Verbotsantrag des Bundesrats hat eine wichtige Hürde genommen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eröffnet das Hauptverfahren. Angesetzt sind drei mündliche Verhandlungstage Anfang März.
Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: Mündliche Verhandlung im März

Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: Mündliche Verhandlung im März

Foto: Uli Deck/ picture alliance / dpa

Die Bundesländer sind mit ihrem NPD-Verbotsantrag einen entscheidenden Schritt vorangegangen. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts setzte am Montag in Karlsruhe für März 2016 eine mündliche Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen Partei an. Sie ist für den 1. März, 2. März und 3. März 2016 terminiert . Damit ist das Hauptverfahren eröffnet.

Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember 2013 eingereicht, die Bundesländer werden von Christoph Möllers und Christian Waldhoff vertreten. Die rechtsextreme NPD sei verfassungsfeindlich und wolle die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen, argumentiert die Länderkammer. Seitdem hatte der zweite Senat darüber beraten, die Richter hatten weitere Belege gefordert, die die Bundesländer im Mai und August vorlegten.

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Die rechtsextreme NPD bezweifelt, dass wirklich alle V-Leute aus der NPD-Spitze abgezogen worden sind, wie die Bundesländer behaupten. Spätestens ab dem 6. Dezember 2012, so versichert der Bundesrat, habe es keine Kontakte mehr mit V-Leuten in der Führungsebene der NPD gegeben. Zudem sei unklar, ob Parteifunktionäre überwacht werden, sagte zuletzt der NPD-Anwalt Peter Richter erneut auf dem NPD-Parteitag in Weinheim (Lesen Sie hier einen Hintergrundbericht).

Die rechtsextreme Partei gab sich betont gelassen: "Wir nehmen die Mitteilung des Gerichts ernst, sehen aber nach wie vor keinen Grund zur Hysterie", sagte NPD-Chef Frank Franz. Er bezeichnete es als "irritierend und beachtlich", dass Karlsruhe "die berechtigten Hinweise bezüglich bestehender Verfahrenshindernisse nicht angemessen würdigt". Diese hätten nach Meinung der NPD vorab und unabhängig behandelt werden.

2003 war ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen. (Az.: 2 BvB 1/13)

heb; Mitarbeit: Dietmar Hipp
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