Volksverhetzende Wahlwerbung Gericht erklärt Entfernung von NPD-Plakaten für rechtmäßig

Vor der Europawahl im vergangenen Jahr ließ Mönchengladbachs Oberbürgermeister Plakate der rechtsextremen NPD abhängen. Zu Recht, befand nun ein Gericht.
Fahne mit NPD-Logo (Archivbild)

Fahne mit NPD-Logo (Archivbild)

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Fredrik von Erichsen/ dpa

Juristische Niederlage für die NPD: Vor der Europawahl im vergangenen Mai durften laut einem Gerichtsurteil Wahlplakate der rechtsextremen Partei in Mönchengladbach abgehängt werden. Die Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" sei volksverhetzend, befand das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Damit wies es eine Klage der Partei ab. Diese war zuvor bereits mit einem Eilantrag gescheitert (Az.: 20 K 3926/19).

Die aus dem Ausland nach Deutschland eingereisten Migranten würden böswillig verächtlich gemacht - dies greife ihre Menschenwürde an und sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, argumentierte das Gericht. Migranten würden pauschal als gefährlich gebrandmarkt und mit Tötungsdelikten verknüpft. Dadurch könne das Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert und die Gewaltschwelle herabgesetzt werden, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts . Inhalt und Gestaltung der Plakate erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Oberbürgermeister ließ Plakate abhängen

Der Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach, Hans Wilhelm Reiners, hatte die NPD demnach per Ordnungsverfügung aufgefordert, die Plakate innerhalb einer bestimmten Frist zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Weil dies nicht geschah, ließ der CDU-Politiker die Wahlwerbung entfernen. Diese Entscheidung des Oberbürgermeisters war rechtmäßig, hat das Verwaltungsgericht nun bestätigt.

Gegen das Urteil ist noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. Es ist offen, ob die NPD diesen Schritt gehen wird.

Ende 2019 hatte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen zu ähnlichen NPD-Plakaten in der hessischen Gemeinde Ranstadt Aufsehen ausgelöst. Der Richter hielt den Slogan "Migration tötet" für historisch belegt und gab der rechtsextremen Partei recht. Die beklagte Gemeinde legte Einspruch ein, eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

mes/dpa
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