NPD-Verbot Rot-Grün fürchtet neue Schlappe vor Gericht
Berlin - Im Rahmen der ständigen Prüfung würden Standpunkte zwar "gewichtet". Allerdings wäre es ein "Desaster, wenn ein erneuter Antrag scheiterte", sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin. Diesen Triumph wolle man der NPD nicht gönnen.
Er wies daraufhin, dass das erste Verbotsverfahren gegen die NPD nicht an der Mehrheit im Verfassungsgericht, sondern an einem Minderheitsvotum gescheitert war. Die damalige Entscheidung mahne daher zur Skepsis.
Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, beurteilt die Neuauflage eines solchen Verfahrens äußerst skeptisch. "Ich weise darauf hin, dass sich die Sach- und Rechtslage in den vergangenen zwei Jahren nicht verändert hat", sagte er in einem dpa-Gespräch in Berlin.
Der Grünen-Politiker Volker Beck hält das Risiko, dass ein neues Verbotsverfahren aus formalen Gründen erneut scheitert, für zu hoch. Das Bundesverfassungsgericht habe nach seiner Kenntnis nicht seine Rechtsauffassung geändert, wonach eine umfassende Beobachtung der NPD durch den Verfassungsschutz einem Verbotsverfahren entgegenstehen würde, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Partei heute im NDR. Auch hätten die Verfassungsschutzämter ihre Beobachtungspraxis nicht geändert.
Das Verbotsverfahren gegen die NPD war im Jahr 2003 wegen der Rolle von V-Männern des Verfassungsschutzes eingestellt worden.
Hohe Verfassungsrichter hatten am Wochenende darauf hingewiesen, damit sei in der Sache noch keine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der extremen Partei getroffen worden. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, hatte im SPIEGEL gesagt, er halte ein solches Verbot nach wie vor für durchführbar. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte betont, das Gericht habe in dem Verbotsverfahren 2003 keine Entscheidung über die Frage der Verfassungswidrigkeit der NPD getroffen. Die Einstellung des damaligen Verbotsverfahrens wegen der Verstrickung von V-Leuten stelle "keine Vorentscheidung über künftige Verbotsanträge dar".
In der CDU gibt es noch keine einheitliche Haltung zu einem möglichen erneuten Verbotsverfahren. CDU-Generalsekretär Volker Kauder forderte die Bundesregierung im ZDF zu einem zweiten juristischen Anlauf zum Verbot der rechtsextremen Partei auf.
Kauder sagte, er würde einen Antrag für ein NPD-Verbot begrüßen. Allerdings müsse die Bundesregierung das Verfahren so vorbereiten, dass es nicht wieder aus formalen Gründen scheitert. Kauder wertete die Äußerung Papiers als Aufforderung, erneut einen Verbotsantrag einzureichen. Die Opposition müsse sich daran formal nicht beteiligen.
Thüringens Regierungschef Dieter Althaus sagte, die Juristen müssten jetzt prüfen, ob die Sachverhalte gerichtsfest seien. "Ich bin da sehr skeptisch."
Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte: "Die Richter haben eine Art Einladung an die Politik ausgesprochen, aber die Politik muss sehr sorgfältig prüfen, ob sie dieser Einladung auch folgen kann", sagte Bosbach der "Berliner Zeitung". "Ich bin da sehr skeptisch." Bosbach gab zu bedenken, um ein Verbot der NPD zu erreichen, genüge es nicht, zu zeigen, dass diese Partei antidemokratisch, antisemitisch und ausländerfeindlich sei. Man müsse auch beweisen, dass sie eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber dem Staat einnehme.
Auch die FDP riet von einen Neuanlauf zum Verbot der NPD ab. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, sagte der "Passauer Neuen Presse" zur Begründung, ein erneutes Scheitern würde die NPD stärken. Deswegen plädiere die FDP dafür, "die Rechtsextremisten lieber politisch mit voller Kraft zu bekämpfen".