NPD-Verfahren Karlsruhe fordert mehr Beweise für Abschaltung von V-Leuten

Im NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht den Bundesrat aufgefordert, mehr Belege vorzulegen. Es geht um die Abschaltung von V-Leuten in der rechten Partei.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Mehr Beweise gefordert

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Mehr Beweise gefordert

Foto: Uli Deck/ picture alliance / dpa

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesländern eine Frist bis zum 15. Mai gesetzt, um ihren Antrag auf ein NPD-Verbot zu überarbeiten. Karlsruhe fordert unter anderem mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Gerichts  hervor.

Darin fordern die Richter zusätzliche Belege in mehreren Punkten. So soll der Bundesrat etwa darlegen, wie sichergestellt worden sei, dass in der Klageschrift keine Geheimdienstinformationen über die Prozessstrategie der NPD verwertet wurden. Zudem soll die Länderkammer eine "Vereinbarung zwischen Bund und Ländern" vorlegen, wonach seit dem 6. Dezember 2012 keine "Nachsorge" abgeschalteter Informanten in der NPD betrieben werde.

Das Gericht fordert überdies einen Nachweis dafür, dass das Parteiprogramm der NPD aus dem Juni 2010 "quellenfrei" ist und dementsprechend keine V-Leute für Passagen des Programms verantwortlich sind.

Der erste Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals V-Leute auch in der Parteispitze installiert hatte - dies jedoch nicht offengelegt hatte. Nach Angaben der Länder ist dieses Problem beim jetzigen Antrag ausgeräumt.

Die NPD droht mit Klage in Straßburg

Die Innenminister hatten eigens Testate abgegeben - mit der Zusicherung, die gegen die NPD gesammelten Unterlagen seien frei von V-Mann-Informationen. Allerdings lief der Umgang mit V-Männern in der Vergangenheit nicht immer transparent ab, wie die Ermittlungspannen nach Bekanntwerden der rechten Terrorgruppe NSU gezeigt haben.

Die NPD behauptet jedoch, dass ihre Spitzenfunktionäre "von staatlicher Seite" überwacht würden -und somit keine Waffengleichheit in einem Verbotsverfahren bestünde. Außerdem sei die NPD finanziell benachteiligt: Die der Partei eigentlich zustehenden Zahlungen zur Parteienfinanzierung werden derzeit mit einer 1,27-Millionen-Euro-Strafe verrechnet .

Die NPD will im Falle eines Verbots beim Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg Beschwerde einlegen, das hat die Parteispitze bereits angekündigt. Der Europäische Gerichtshof legt für ein Parteiverbot strengere Kriterien an als das Grundgesetz.

Nur die Länderkammer hat einen Verbotsantrag eingereicht. Anders als beim ersten NPD-Verbotsverfahren zwischen 2001 und 2003 haben sich diesmal Bundesregierung und Bundestag nicht mit eigenen Anträgen angeschlossen.

vek/heb/mxw/dpa/AFP
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