Prozess in Karlsruhe NPD-Verbotsverfahren scheitert nicht an V-Leuten

Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts
Foto: Marijan Murat/ dpaDas Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei NPD kann fortgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht sei nach vorläufiger Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Mittwoch in Karlsruhe.
Es gebe für die Behauptung der NPD-Vertreter, die Partei sei weiterhin von V-Leuten des Verfassungsschutzes unterwandert, keine belastbaren Belege. Das Gericht habe die Frage "sehr intensiv beraten", sagte Voßkuhle. Daher werde das Verfahren fortgesetzt.
Die NPD hatte am ersten Verhandlungstag bis in den Abend hinein vorgetragen, dass die Partei trotz gegenteiliger Darstellung des klagenden Bundesrats weiter von Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt sein könnte.

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Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 in einem Fiasko für die Politik geendet, weil im Verfahren ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze hinein mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war.
Diesmal hatten die Bundesländer vorgesorgt und im vergangenen Jahr auf Bitten des Gerichts noch einmal umfangreich dokumentiert, dass alle V-Leute rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens "abgeschaltet" waren.
Die Richter wollen am Mittwoch die notwendigen Kriterien für das Verbot einer Partei präzisieren.