Kreative Buchführung NPD droht Finanzkollaps

Die NPD kassiert jährlich Millionen an staatlicher Förderung - doch der Geldfluss droht zu versiegen, weil die Parteioberen ihre Buchführung ebenso kreativ wie ungeschickt betrieben. Jetzt entscheidet ein Gericht über eine Millionenstrafe, die für die Rechtsextremen bittere Folgen haben könnte.
Logo der NPD: "Im schlimmsten Fall eine halbe Million bis 600.000 Euro im Jahr"

Logo der NPD: "Im schlimmsten Fall eine halbe Million bis 600.000 Euro im Jahr"

Foto: dapd

Hamburg - Die NPD nimmt gern von dem System, das sie doch so verachtet: dem demokratischen, pluralistischen Staat. 1,3 Millionen Euro Steuergeld waren es nach dem vorläufigen Rechenschaftsbericht im vergangenen Jahr, wie Schatzmeister Andreas Storr angibt. Das sind 42 Prozent der gesamten Parteieinnahmen. Bei kaum einer anderen kleinen Partei ist der Anteil der Unterstützung so hoch.

Die NPD - eine Alimente-Partei am Tropf des Staates, das Parteiengesetz macht es möglich. Die rechtsextreme Organisation bekommt wie jede andere auch für ihre Gesamtstimmen bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen 85 Cent, ab vier Millionen Stimmen 70 Cent. Für jeden Euro, den die rechtsextreme Partei als Mitgliedsbeitrag oder Spende bis zu 3300 Euro einnimmt, legt der Staat noch einmal 38 Cent oben drauf. Das läppert sich, seit Jahren leben die Rechtsextremen von den Steuermillionen. Ohne staatliche Unterstützung wären die hochverschuldete Partei und ihre Organisationsstrukturen nicht überlebensfähig.

Die Finanzen sind die wahre Achillesferse der Partei, gegen die die Innenminister der Länder in der vergangenen Woche ein Verbotsverfahren eingeleitet haben. Denn bei der Buchführung nahm es die NPD in der Vergangenheit offenbar nicht immer so genau.

Am Mittwochmittag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz eine Klage der NPD gegen den Präsidenten des Deutschen Bundestags. Es geht um 2,5 Millionen Euro - und für die NPD um ihre politische Handlungsfähigkeit.

Spendenquittungen fingiert

Die Summe setzt sich zusammen aus 1,25 Millionen Euro staatlicher Zuwendungen, die die NPD zu Unrecht erhalten hat. Dies hatte die Bundestagsverwaltung 2009 festgestellt. Obendrauf kommt eine ebenso hohe Strafsumme - so sieht es das Parteiengesetz vor.

Es sind Ungereimtheiten und peinliche Pannen, die in dem jahrelangen Rechtsstreit bekannt wurden. Angefangen hatte das Desaster 2006 mit Frank Golkowski. Der ehemalige NPD-Landeschef in Thüringen hatte Spendenquittungen fingiert, um mehr Mittel vom Staat zu ergaunern.  Die Tricksereien führten dazu, dass die Bundestagsverwaltung 890.000 Euro zurückforderte. Diese verrechnete die NPD in ihrem Rechenschaftsbericht 2007 dann mit ihren Ansprüchen aus der Parteienfinanzierung. Allerdings ging es in der Buchführung drunter und drüber.

In aller Eile hatte Ex-Schatzmeister Stefan Köster das Rechenwerk kurz vor Abgabefrist am 31. Dezember 2008 erstellt. Allerdings griff er in der Hektik versehentlich sieben Blätter mit falschen Tabellen , was zu Bilanzfehlern führte - nach dem Parteienrecht ein strafwürdiger Vorgang, der nun die Gerichte beschäftigt.

Getackert oder lose?

Köster jedenfalls war nach der Blitzaktion so fertig, dass er erst einmal eine Woche ins Krankenhaus musste: Die "schier unmenschliche Leistung" habe beim Schatzmeister zu einer "Schleimbeutelentzündung am rechten Ellenbogen" geführt, hieß es in einem NPD-Schreiben, aus dem der SPIEGEL zitierte.

Das war nicht die einzige Posse in dem Millionen-Desaster: Vor dem Verwaltungsgericht in Berlin machten NPD-Funktionäre plötzlich geltend, dass der umstrittene Rechenschaftsbericht gar nicht getackert war, sondern nur aus losen Blättern bestand - und damit gar kein richtiger Bericht sei. Allerdings blieb die Partei mit diesem Manöver erfolglos. Die NPD legte Berufung ein, verlor jedoch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Dort entschieden die Richter im Mai schließlich, dass die NPD mit einer Strafe von 2,5 Millionen Euro an die Staatskasse für die kreative Buchführung büßen muss.

Durchhalteparolen

Am Mittwoch wird nun das Urteil der Bundesverwaltungsrichter in Leipzig erwartet. "In den Nachweisen gibt es so massive Lücken, dass die NPD wohl kaum mit einem blauen Auge davon kommen wird", meint Alexander Häusler, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Forschungsschwerpunkts Rechtsextremismus an der Fachhochschule Düsseldorf.

Die NPD schwankt zwischen Durchhalteparolen und Schwarzmalerei. "Wir wären in einem solchen Fall politisch kaum mehr handlungsfähig - zumindest nach außen", sagt Schatzmeister Storr zum Fall einer Niederlage. Dann wieder betont er: "Ein Urteil würde uns nicht umwerfen. Es ist nicht so, dass wir bei einer Niederlage vor dem Nichts stehen."

Klar ist, dass sich die notorisch klamme Partei massiv einschränken müsste. "Im schlimmsten Fall reden wir von einer halben Million bis 600.000 Euro im Jahr, also 40 bis 50 Prozent unserer bisherigen Ansprüche", so Storr. Er hat auch schon mögliche Stundungsregelungen durchgerechnet, über die er aber nicht genauer reden will. "Einen existenzsichernden Betrag müsste man uns weiter überweisen. Man würde eine Abzahlungsvereinbarung treffen."

Verbotsverfahren als finanzieller Ausweg?

In Zukunft könnte sich die Partei kaum noch kostspielige Wahlkämpfe leisten - wie etwa 2011, als die Ultrarechten die Straßen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihren schwarz-weiß-roten Plakaten zupflasterten. Für die NPD würden solche Aktionen im Bundestags- und Europawahlwahlkampf 2013 und 2014 wohl kaum möglich sein, auch wenn Parteichef Holger Apfel zuletzt auf einer Pressekonferenz in Pampow tönte, genügend Geld zu haben, um deutschlandweit sichtbar zu sein.

"Es ist absolut unrealistisch, dass die Partei die Republik zuplakatiert", sagt Rechtsextremismus-Experte Häusler. Die NPD werde, wenn sie vor Gericht verlöre, den finanziellen Druck auf ihre Mitglieder weitergeben und breite Appelle starten. Allerdings hat die rechtsextreme Partei mittlerweile nur noch 5900 Mitglieder, 3000 davon sollen aktiv sein. "Die NPD hat ihren Anhängern immer viel abverlangt, sie wäre dann im Wahlkampf auf ihr neonazistisches Fußvolk angewiesen", sagt Häusler.

Für Buchhalter Storr gibt es noch andere Möglichkeit: Er nennt ausgerechnet das neue Verbotsverfahren. Die NPD prüfe, ob nicht die Rückforderung des Bundestags komplett gestundet werden muss. "Man zwingt uns, an diesem Verfahren teilzunehmen. Wir müssen Anwälte bezahlen. Das sind Sonderkosten, die man unserem Existenzminimum hinzurechnen müsste", so der Parteikader. Bestenfalls, so seine Hoffnung, würde die Partei dann ihre Bezüge voll erhalten.

Foto: DER SPIEGEL
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