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NPD: Provozierte Provokateure

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NPD-Wahlkampf Wie man Provokateure provoziert

Verbotene Kundgebungen, mutmaßlicher Plakat-Diebstahl, Rangeleien mit Reizgas-Einsatz: Vor den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin setzt die NPD auf Provokation. Das sorgt für Empörung - und satirische Gegenwehr.

Berlin/Hamburg - Die Wahlkampf-Provokationen der NPD nehmen kurz vor den Landtags- und Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern sowie der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus groteske Züge an. An vielen Plätzen der Hauptstadt wurde ein Plakat mit der Aufschrift "Gas geben!" aufgehängt - auch vor dem Jüdischen Museum. Auf dem Bild zu sehen ist der Berliner NPD-Spitzenkandidat Udo Voigt auf einem Motorrad.

Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) nannte die Aktion "volksverhetzend". Die Opfer der Nationalsozialisten, die in Gaskammern ermordet wurden, würden durch die Plakate verhöhnt. Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) nannte die Plakate "unsäglich, menschenverachtend und ausgrenzend".

Die Satirepartei " Die Partei ", geführt von SPIEGEL-ONLINE-Chefsatiriker Martin Sonneborn, griff zum Tapetenkleister und veränderte das NPD-Plakat so, dass die Rechtsextremen sich selbst provoziert fühlen und mit Strafanträgen drohen.

Die von Sonneborn und seinen Satirikern bearbeiteten Plakate zeigen ein Foto des tödlich verunglückten einstigen FPÖ-Chefs Jörg Haider, im Hintergrund ist das Wrack des Unfallwagens zu sehen, darunter der Spruch: "Gas geben!" Der "tageszeitung" sagte Sonneborn, geschmacklose Wahlplakate seien hierzulande die Domäne der "Partei", sie dürften "nicht von irgendwelchen dahergelaufenen Rechtsradikalen" hergestellt werden. NPD-Pressesprecher Stefan Lux dagegen sprach von "Mordphantasien gegen national gesinnte Deutsche".

Auch der SPD-Verfassungsschutzexperte Tom Schreiber nannte das NPD-Motiv eine "perverse Anspielung auf das, was in der Vergangenheit passiert ist". Mit der bewussten Anspielung auf die Gaskammern lasse die NPD "die Maske fallen". Zudem warf Schreiber der NPD vor, Wahlplakate der SPD und anderer demokratischer Parteien durch eigene ersetzt zu haben. In der Stadt seien mehr als 100 Plakate heruntergerissen worden. Jetzt hingen dort die der NPD. In Treptow-Köpenick seien NPD-Anhänger dabei beobachtet worden, erklärte Schreiber. Es sei Strafanzeige erstattet worden.

Reizgas im Ringen ums Plakat

Auch andere NPD-Werbemotive sorgten für Protest. In Mecklenburg-Vorpommern hängen die Rechtsextremen Plakate auf, in denen aggressiv gegen Polen agitiert wird, mit Verweisen auf Autodiebstahl und Arbeitsplatzverluste. In Berlin kleben Plakate, in denen karikierte Menschen auf einem fliegenden Teppich zu sehen sind, mit der Bildunterschrift "Guten Heimflug". Im Berliner Viertel Prenzlauer Berg gab es Rangeleien, als Anwohner versuchten, NPD-Plakate zu entfernen. Ein 19-Jähriger, der schlichten wollte, wurde von NPD-Symphatisanten mit Reizgas angegriffen.

Der für Samstag geplante Aufmarsch der NPD in Leipzig ist unterdessen endgültig gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Entscheidung über einen Eilantrag am Vormittag ab. Innerhalb von zwei bis drei Stunden sei keine sachgerechte Entscheidung über die Veranstaltung möglich gewesen, die um 11 Uhr beginnen sollte.

In Leipzig hatte man das Verbot des NPD-Aufmarsches und aller Gegendemonstrationen mit Kapazitätsprobleme erklärt. Angesichts möglicher Ausschreitungen stünden nicht genug Polizeikräfte zur Verfügung, um die Sicherheit zu gewährleisten. Nach Einschätzung der Polizei hätte am Samstag mit bis zu 2000 Rechtsradikalen gerechnet werden müssen, darunter mehrere hundert Gewaltbereite.

Am Samstagnachmittag überwachte die Polizei im Stadtgebiet das Verbot. Vor allem im Stadtzentrum und rund um den Hauptbahnhof war am Samstag Bereitschaftspolizei im Einsatz. Die Lage sei ruhig, vereinzelt würden Personengruppen angesprochen und auf das Verbot hingewiesen, sagte ein Polizeisprecher.

Streit um Wahlspot landet vor Gericht

Im Konflikt mit dem öffentlich-rechtlichen TV-Sender RBB zog die NPD vor Gericht den Kürzeren. Der RBB hatte einen Beitrag der Rechtsextremen zur Abgeordnetenhauswahl nicht gesendet, weil er "offenkundig gegen geltendes Recht" verstoße. Der Spot erwecke den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten allein von ausländischen Mitbürgern begangen würden, und sei geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen und zu verleumden. Er erfülle damit nach RBB-Einschätzung den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Dieser Einschätzung schloss sich das Berliner Verwaltungsgericht an. Der Werbefilm greife die Menschenwürde in Berlin lebender Ausländer an, besonders jene von Muslimen, urteilten die Richter. Die in dem Film geäußerte Meinung, Ausländer seien per se Straftäter, gefährde den öffentlichen Frieden. Das sei strafbar, hieß es in der Urteilsbegründung.

cis/dpa/dapd
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