NSA-Affäre Bundesanwaltschaft findet keine Hinweise auf Spionage in Deutschland

Die NSA-Affäre hat in Deutschland für großes Aufsehen gesorgt. Die Ermittlungen haben nun ergeben, dass es hier wohl keine Spionage der amerikanischen Geheimdienste gegeben hat.
Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem NSA-Untersuchungsausschuss

Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem NSA-Untersuchungsausschuss

Foto: Kay Nietfeld/ dpa

Die Bundesanwaltschaft hat keine konkreten Hinweise auf Spionage des US-Geheimdienstes NSA in Deutschland gefunden. Dies teilte die Karlsruher Behörde mit. Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft untersucht, ob britische und US-Geheimdienste massenhaft Telekommunikationsdaten der deutschen Bevölkerung erhoben hatten. Die Behörde sieht zum Abschluss keinen Raum für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen.

Laut einer Stellungnahme der Bundesanwaltschaft haben die Untersuchungen keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Geheimdienste "das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig systematisch und massenhaft überwachen". Das gelte auch für "Kommunikation, die über in Deutschland verlaufende Glasfaserkabel abgewickelt wird".

Auch in den vom Whistleblower Edward Snowden bereitgestellten Dokumenten hat die Bundesanwaltschaft "keine konkreten Hinweise auf Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland" gefunden.

Der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter Snowden hatte mit seinen Enthüllungen über NSA-Spähprogramme für erhebliches Aufsehen gesorgt. Daraufhin wurde im Untersuchungsausschuss untersucht, inwieweit Bürger und Politiker in Deutschland von der NSA und verbündeten Geheimdiensten ausspioniert wurden. Die NSA soll auch das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angezapft haben. (Lesen Sie hierdie umfangreichen Hintergründe des Skandals).

Den vorliegenden Unterlagen ist laut Bundesanwaltschaft zwar zu entnehmen, über welche Techniken und Fähigkeiten US-Dienste verfügen. Es gab demnach aber keine Belege dafür, dass diese Techniken "zielgerichtet" gegen Deutschland eingesetzt wurden. Die Dokumente ergäben insbesondere "keinen Aufschluss über konkret beschreibbare, tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen".

aev/AFP
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