NSA-Totalausspähung FDP-Politiker Baum setzt auf Generalbundesanwalt

Die jüngst durch den SPIEGEL bekannt gewordenen Ausspäh-Methoden der NSA sorgen weiter für Empörung. Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum fordert den Generalbundesanwalt auf, in der Sache tätig zu werden. Ein früheres Grundsatzurteil zu Online-Ausspähungen sei betroffen.
Logo der NSA-Sonderabteilung TAO: Maßgefertigte Spionagewerkzeuge

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Foto: SPIEGEL ONLINE

Berlin - Für Gerhart Baum sind die jüngsten Meldungen über die Totalausspähungen von Computern durch die US-Geheimdienste ein weiteres Alarmzeichen. "Das ist ein ungeheurer Vorgang, dessen Dimension erst im Verlaufe dieses neuen Jahres vielen Beteiligten klar werden wird", sagt der frühere Bundesinnenminister.

Jüngst hatten neue Recherchen von SPIEGEL und SPIEGEL ONLINE ergeben, dass die NSA-Affäre immer neue, gewaltigere Dimensionen annimmt. Die Ergebnisse zeigten unter anderem, dass die Experten der US-Geheimdienstbehörde gezielt Computer angreifen, mit maßgeschneiderten Strategien. Dazu verfügt die NSA über eine geheime Abteilung, die entsprechende Ausrüstung herstellt - die Tailored Access Operations (maßgeschneiderte Operationen, kurz TAO).

Ausweislich eines Papiers aus dem Jahr 2010, das die "wichtigsten TAO-Kontaktstellen" im In- und Ausland mit Namen, E-Mail-Adressen und "sicheren Telefonnummern" auflistet, gab es eine solche TAO-Liaisonstelle auch in Darmstadt - im dortigen European Security Operations Center (ESOC).

"Die Eliteeinheit TAO der NSA setzt sich über alle diese Regeln hinweg, die deutsche Behörden beachten müssen. Da sich bisher keine ernsthaften Zweifel an den Enthüllungen der letzten Monate ergeben haben, muss man auch in diesem Fall davon ausgehen, dass sie der Wahrheit entsprechen", so Baum am Mittwoch zu SPIEGEL ONLINE.

Der FDP-Politiker gehörte einst zu jenen Personen, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Online-Durchsuchungen durch deutsche Dienste klagten. Nach dem Urteil von 2008, das grundsätzliche Bedeutung gewann, stellten die höchsten Richter zwar eine solche Maßnahme nicht grundsätzlich in Frage, versahen sie aber mit hohen Hürden und stellten ein neues "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" fest.

Baums Forderung angesichts der neuen Entwicklungen in der NSA-Affäre sind konkret: Nicht nur eine baldige Unterrichtung durch den für die Geheimdienste zuständigen neuen verbeamteten Staatssekretär im Kanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche. Auch die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe unter Harald Range soll aus seiner Sicht tätig werden. "Ich fordere den Generalbundesanwalt auf, Ermittlungen aufzunehmen, auch wegen der früheren Entwicklungen von Edward Snowden. Auf welche Beweise will er denn noch warten? Er sollte damit beginnen, Ermittlungen gegen die TAO-Verbindungsstelle in Darmstadt aufzunehmen. Will er sich denn dem Vorwurf der Rechtsvereitelung im Amt aussetzen?", fragt sich Baum. Doch die Generalbundesanwaltschaft reagierte bislang im Fall NSA und Snowden-Ermittlungen zurückhaltend.

Seit Juni gibt es, nach Medienberichten über Aktivitäten des NSA und des britischen Geheimdienstes GCHQ in Deutschland, bei der Generalbundesanwaltschaft einen Beobachtungsvorgang. Er wurde ausgeweitet, nachdem im Herbst auch über eine mutmaßliche NSA-Abhöraktion gegen das Handy der Kanzlerin durch den SPIEGEL berichtet wurde. Auf Baums jetzige Forderung nach Ermittlungen im Zusammenhang mit der TAO angesprochen, wies ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft am Mittwoch auf die bereits vorhandenen Beobachtungsvorgänge hin, in denen der Anfangsverdacht einer Agententätigkeit geprüft werde. "Das ist noch nicht abgeschlossen", so der Sprecher zu SPIEGEL ONLINE.

Baum erinnerte die Behörde an das Urteil von 2008: So seien Zugriffe durch Nachrichtendienste auf Computer damals nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich gemacht worden - etwa bei einer konkreten Gefahr für Leib und Leben einer Person oder den Bestand des Staates. Auch seien Ausspähungen nur durch eine richterliche Anordnung möglich, zudem bedürfe es Regelungen zum Schutz des sogenannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung, fasste der FDP-Politiker die Kernbotschaft zusammen.

"Wir haben damals als Beschwerdeführer vom Rechner als sogenanntem ausgelagertem Gehirn gesprochen. Besonders verwundbar sind die Bürger hier, weil ihnen, wie das Gericht hervorhob, faktisch ein Selbstschutz nicht möglich ist", so Baum. Die Generalbundesanwaltschaft und das Kanzleramt müssten endlich tätig werden, "anderenfalls missachten sie ihren Verfassungsauftrag, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen".

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