NSU-Affäre Innenministerium ordnete Vernichtung weiterer Akten an

Bundesinnenministerium: Umstrittener Erlass zur Aktenvernichtung
Foto: Sebastian Kahnert/ dpaBerlin - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat eine weitere Vernichtung von Akten über Nachforschungen im rechten Milieu eingestanden. In einem neuen Bericht des Geheimdienstes wird eingeräumt, dass durch einen Erlass des Bundesinnenministeriums vom 14. November 2011 sechs Dossiers mit Protokollen über klandestine Abhöraktionen in rechtsradikalen Zirkeln gelöscht worden seien. Der Erlass kam nur wenige Tage nach dem Auffliegen der rechten Terrorzelle des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU).
Die jetzt erst bekannt gewordene Löschung weiterer Akten, dieses Mal geht es um Protokolle sogenannter G-10-Abhörmaßnahmen, erlaubt einen für den Dienst unangenehmen Blick auf geradezu chaotisch wirkende Abläufe im Fall des Terror-Trios. Seitdem herausgekommen war, dass ein Referatsleiter kurz nach der Entdeckung des NSU-Trios im November 2011 mehrere Dossiers über V-Leute in der rechten Szene eigenmächtig geschreddert hatte, steht der Dienst Kopf. Wegen der "Konfetti-Affäre" war der Chef des Verfassungsschutzes Heinz Fromm zurückgetreten.
Die neue Löschaktion, so jedenfalls die Auskunft des Verfassungsschutzes, soll indes nicht die Relevanz der ersten Vernichtung haben. Laut gleich drei Berichten des Dienstes, die SPIEGEL ONLINE vorliegen, sollen sich in den vernichteten Akten keine Hinweise auf das rechte Killer-Trio der NSU finden. Vielmehr habe es sich um andere Recherchen im rechten Milieu gehandelt. Gleichwohl dürften allein das Eingeständnis und der Zeitpunkt der Löschaktion neue Fragen über die Professionalität des Dienstes und die Effektivität der Führung der Agenten aufwerfen.
Das zuständige Innenministerium bezeichnete den Vorgang als Routinemaßnahme und rechtfertigte die Aktenvernichtung mit einer "fristgerechten Sammelanordnung für Löschungsfälle nach Ablauf der Speicherfrist". Der Vorgang sei in der Sache gerechtfertigt. Die zeitliche Nähe zum Aufdecken der NSU-Zelle sei Zufall. Tatsächlich hatte das Ministerium den Untersuchungsausschuss Anfang der Woche ohne Nachfrage detailliert über den Vorfall informiert.
Die neuen Berichte des Geheimdienstes werden am Donnerstagmorgen Thema in einer Sondersitzung des Ausschusses in Berlin werden. Dort soll der von Innenminister Hans-Peter Friedrich für die Klärung der Aktenlöschungen des Geheimdienstes eingesetzte Sonderermittler die Parlamentarier auf den neuesten Stand bringen.
Friedrich hatte am Mittwoch erneut bekräftigt, dass er die Vorgänge, die den Dienst in die schwerste Krise seiner Geschichte manövriert haben, vollständig ausleuchten und dann Konsequenzen ziehen will.
Akten über insgesamt sechs Abhöraktionen
Laut den Unterlagen des Bundesamts betrafen die gelöschten Dossiers insgesamt sechs Abhöraktionen in der rechten Szene, dabei ging es unter anderem um die vermutete Bildung eines "Rollkommandos" von Rechten gegen politische Gegner in Brandenburg, den Vertrieb von rechtsradikalen Schriften oder einen geplanten Vortrag des rechten Intellektuellen Horst Mahler, der im Sommer 2003 im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz ein von ihm verfasstes Manifest verlesen wollte. Das NSU-Trio soll bei den Lauschangriffen keine Rolle gespielt haben.
Die behördeninternen Recherchen erhellen auch die Hintergründe des spontanen Rücktritts von Sachsens Verfassungsschutzpräsidenten Reinhard Boos in der vergangenen Woche. Der Leiter der Behörde hatte um seine Versetzung gebeten, nachdem in seinem Amt bisher unbekannte Abhörprotokolle des Bundesamts aus dem rechten Milieu aufgetaucht waren. Boos war durch die Protokolle unter enormen Druck geraten, da er dem Parlament in Sachsen vorher garantiert hatte, dass der dortige Untersuchungsausschuss alle relevanten Unterlagen zur Verfügung habe.
Nachforschungen werden zur Nabelschau
Bei den Protokollen in Sachsen handelt es sich um insgesamt 163 Seiten mit Abschriften einer Abhöraktion des Bundesamts, bei der von Juni 1998 bis April 1999 mutmaßliche Mitglieder der Skinhead-Band "Landser" belauscht worden waren. Allerdings wurde über sechs Monate auch Jan W. abgehört, der zumindest zeitweise verdächtigt worden war, dem Terror-Trio möglicherweise Waffen zu beschaffen. Laut dem Bundesamt aber fand man nur heraus, dass W. illegal "Landser"-CDs vertrieb. Hinweise auf den NSU sollen indes nicht erlangt worden sein.
Das abgetauchte NSU-Trio, das später mordend durch die Bundesrepublik zog, interessierte die Fahnder bei ihrer Lauschaktion durchaus. Nachdem es Hinweise aus Brandenburg gab, Jan W. könnte Kontakte zu den drei verschwundenen Rechten haben, wollte das Landesamt in Sachsen den Mann selbst abhören. Aus Köln aber erfuhr man damals, dass Jan W. wegen seiner Rolle rund um die Band "Landser" schon im Zuge der Operation "AO 774" angezapft war. Das Bundesamt überließ den Sachsen daraufhin mehrere Protokolle der Lauschaktion.
Für die Agenten werden die Nachforschungen zu den Akten immer mehr zur peinlichen Nabelschau. So wird in den Unterlagen offenkundig, dass beim Löschen und Austauschen von geheimen Akten ein ziemliches Chaos herrschte. So gibt es Unstimmigkeiten in den Listen von Akten, die das Bundesamt an die Sachsen sandte, und den Akten, die man nun dort wiedergefunden hat.
Vergleichsweise viele Dossiers über Rechte gelöscht
Für die Abgeordneten im Untersuchungsausschuss dürfte sich durch die neuen Berichte auch die Frage stellen, ob nicht doch noch weitere Akten mit möglichem Bezug zum NSU-Trio gelöscht wurden. In einer Aufstellung über Vernichtung von G-10-Protokollen fällt auf, dass ab dem Auffliegen der Terrorzelle vergleichsweise viele Dossiers aus dem "Phänomenbereich Rechtsextremismus" gelöscht worden waren. Für den November 2011 verzeichnet das Protokoll sieben Fälle, im Monat danach waren es sogar zwölf und im Frühjahr 2012 noch einmal sechs weitere.
Der Dienst selber sieht in den neuen Fällen, die er durchgehend als Routinelöschungen darstellt, keine Verfehlungen. Vielmehr heißt es in dem Schreiben, dass der scheidende Präsident Fromm noch selber unterzeichnet hat, der Dienst habe wegen des möglichen Kontakts von Jan W. extra zwei wörtliche Abschriften mit Hinweisen auf ein mögliches konspiratives Versteck für das NSU-Trio nach Thüringen übermittelt. Was aus dem möglicherweise wichtigen Hinweis geworden ist, geht aus dem Schreiben nicht hervor.
Bis auf weiteres wird es im Bundesamt keine weiteren Löschaktionen von G-10-Akten geben. Fromm schreibt in seiner Zusammenfassung der neuen Erkenntnisse, sein Amt habe "eigeninitiativ" am 4. Juli 2012 die Einstellung aller Vernichtungsaktionen von Dossiers aus dem rechten Milieu angeordnet.