Oer-Erkenschwick Gericht erlaubt Muezzin-Ruf per Lautsprecher

Anwohner in Oer-Erkenschwick sind mit ihrer Beschwerde gescheitert: Die Türkisch Islamische Gemeinde darf dort nach jahrelangem Streit wieder mit Lautsprechern zum Gebet rufen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht.
Das Gebäude der Ditib-Gemeinde in Oer-Erkenschwick

Das Gebäude der Ditib-Gemeinde in Oer-Erkenschwick

Foto: Caroline Seidel / dpa

Immer mehr muslimische Gemeinden in Deutschland möchten mit Lautsprechern zum Gebet rufen. Doch manche Anwohner wehren sich dagegen (lesen Sie hier mehr ). Im nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick ist der Muezzin-Ruf nun wieder erlaubt.

Dort darf die Türkisch Islamische Gemeinde (Ditib) wieder über einen Lautsprecher zum Gebet rufen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land wies nach einem jahrelangen Streit eine Beschwerde gegen den von der Stadt im nördlichen Ruhrgebiet genehmigten Muezzin-Ruf ab.

Anwohner hatten 2015 gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt. Diese erlaubte der Gemeinde, immer freitags zwischen 12 und 14 Uhr für höchstens 15 Minuten per Lautsprecher die Gläubigen zum Gebet zu rufen.

Seit fünf Jahren unterblieb nach der Klage dieser Ruf. Die Anwohner, ein Ehepaar mit einem etwa 900 Meter entfernten Grundstück, störte aber nicht etwa die Lautstärke: Sie sahen sich durch den Ruf in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.

Diese Ansicht teilte der 8. Senat des OVG nicht. "Jede Gesellschaft muss akzeptieren, dass man mitbekommt, dass andere ihren Glauben ausleben", sagte die Vorsitzende Richterin Annette Kleinschnittger in der mündlichen Verhandlung in Münster. Solange niemand zur Religionsausübung gezwungen werde, sei alles in Ordnung.

Das OVG ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Dagegen ist eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich (Az.: 8 A 1161/18).

als/dpa

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