Vorwurf der Bestechlichkeit Wulffs Ex-Sprecher Glaeseker muss vor Gericht

Das Landgericht Hannover hat die Anklage gegen Olaf Glaeseker zugelassen. Der frühere Sprecher von Ex-Bundespräsident Wulff muss sich wegen Bestechlichkeit vor Gericht verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe. Auch Partyveranstalter Manfred Schmidt ist angeklagt.
Ex-Sprecher Glaeseker: Prozessauftakt im Dezember

Ex-Sprecher Glaeseker: Prozessauftakt im Dezember

Foto: Jochen Lübke/ dpa

Hannover - Der ehemalige Sprecher von Ex-Bundespräsident Christian Wulff muss sich ab Dezember vor Gericht verantworten. Das Landgericht Hannover ließ am Freitag die Anklage gegen Olaf Glaeseker und den Partymanager Manfred Schmidt zu. Der Prozess beginnt am 9. Dezember.

Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Glaeseker vor, bestechlich gewesen zu sein: Glaeseker soll mehr als 600.000 Euro von Sponsoren für drei Veranstaltungen des Nord-Süd-Dialogs eingeworben haben. Im Gegenzug, so rechnet die Staatsanwaltschaft vor, habe der damalige Wulff-Sprecher "als Belohnung für seine Gefälligkeiten" von Schmidt neun unentgeltliche Urlaubsaufenthalte in dessen Feriendomizilen in Frankreich und Spanien sowie 19 Freiflüge im Gesamtwert von 12.000 Euro erhalten. An den drei Veranstaltungen hat Schmidt laut Staatsanwaltschaft rund eine Million Euro verdient.

Wulff muss ab November vor Gericht

Glaeseker bestreitet den Vorwurf der Bestechlichkeit. Er habe Schmidt nicht geholfen, weil er eine Gegenleistung erwartet habe, sondern weil er ein enger, langjähriger Freund sei. Bei einer Verurteilung droht laut Strafgesetzbuch eine Höchststrafe von fünf Jahren.

Vor anderthalb Wochen hatte das Landgericht Hannover bereits die Anklage gegen Wulff zugelassen. Er kommt rund einen Monat früher - vom 1. November an - vor Gericht. Sein Fall wird von einer anderen Strafkammer verhandelt.

Wulff wird anders als Glaeseker nur Vorteilsnahme vorgeworfen. Er habe sich einen Oktoberfestbesuch teilweise vom Filmproduzenten David Groenewold bezahlen lassen. Dabei geht es um weniger als 800 Euro. Landgerichtssprecher Martin Grote sagte, das Verfahren gegen Glaeseker sei insgesamt umfangreicher als das gegen Wulff. Der Ex-Bundespräsident hat bestritten, von Glaesekers kostenlosen Aufenthalten bei Schmidt gewusst zu haben.

syd/dpa
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