Online-Petition gegen Abschiebung Dieses Baby soll bleiben

Duha Aline ist vier Wochen alt. Das Mädchen wurde in Stade geboren, doch ihre Mutter hat keine Aufenthaltsgenehmigung. Zehntausende wollen mit einer Online-Petition die Abschiebung verhindern.
Duha Aline al-Mahdi: "Den Behörden ist es ernst"

Duha Aline al-Mahdi: "Den Behörden ist es ernst"

Foto: Angela Heinssen

Hamburg - Der Appell klingt dramatisch: "Keine Abschiebung des Säuglings Duha Aline", fordert eine Online-Petition. Innerhalb von 48 Stunden haben mehr als 37.000 Menschen den Aufruf im Internet  unterschrieben. Pro Minute kommen im Schnitt 50 Unterschriften dazu. Die Unterzeichner wollen verhindern, dass das am 10. Mai geborene Mädchen Duha Aline al-Mahdi sein Geburtsland Deutschland verlassen muss.

Duhas Mutter ist Marokkanerin. Sie arbeitete als Erntehelferin in Spanien. Mit einem Besuchsvisum kam die 35-Jährige im August vergangenen Jahres nach Deutschland. In der Kleinstadt Hemmoor im Landkreis Cuxhaven lernte die Frau den staatenlosen Palästinenser Mahir al-Mahdi kennen, der schon seit einigen Jahren in Niedersachsen lebt. Die beiden verliebten sich, sie wurde schwanger, das Paar heiratete.

Das Aufenthaltsrecht für Zuhra al-Mahdi lief am 4. November 2013 aus, seither ist sie eigentlich ausreisepflichtig. Ihr Anwalt Andreas Kuehn erreichte vor Gericht, dass die Frau aus humanitären Gründen geduldet wird. Sie hatte eine Risikoschwangerschaft, nach Paragraf 25.5 des Aufenthaltsgesetzes war die Frau damit "unverschuldet an der Ausreise gehindert".

Doch nun ist das Mädchen auf der Welt: Am 26. Mai ging deshalb bei Anwalt Kuehn ein Schreiben der Ausländerbehörde des Landkreises Cuxhaven ein. Darin ist die Rede davon, dass das Kind "die Bundesrepublik Deutschland freiwillig unverzüglich bis zu einem noch zu bestimmenden Datum zu verlassen" habe - nach Marokko oder Spanien. Das Schreiben hat die frischgebackenen Eltern und ihre Unterstützer alarmiert.

"Wir würden niemals einen Säugling abschieben"

"Die Tatsache, dass dieser Brief nur 14 Tage nach der Geburt kam, zeigt, wie ernst es den Behörden ist", sagt die Juristin Angela Heinssen. Sie kennt Familie Mahdi seit einigen Monaten und hat die Online-Petition initiiert. Auch Anwalt Kuehn sagt, rechtlich hätten Zuhra und ihre Tochter "schlechte Karten". "Das Aufenthaltsgesetz beinhaltet nun mal nicht das Recht auf Familiengründung und Familiennachzug", sagt der Jurist. Er argumentiert jedoch, dass durch eine mögliche Abschiebung von Mutter und Kind die Familie auseinandergerissen und zerstört werde. Schließlich habe der Vater weder in Spanien noch in Marokko eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Ausländerbehörde in Cuxhaven kann die Aufregung über den Fall nicht nachvollziehen. "Die Petition ist fragwürdig. Da wird mit nicht wahrheitsgemäßen Behauptungen Stimmung gemacht", sagt Behördenleiter Kai Wollenweber. Anders als es der Text der Online-Petition nahelege, sei das Schreiben nicht an Mutter und Tochter, sondern an den Anwalt gerichtet gewesen. Dies sei bei einem laufenden Verfahren auch üblich.

Das Aufenthaltsrecht von Mutter und Tochter werde geprüft, dieser Vorgang könne noch Wochen oder Monate dauern. "Unser ganzes Handeln ist nicht darauf ausgerichtet, Leute abzuschieben", betont Wollenweber. "Wir prüfen, ob es die Möglichkeit gibt, einen Aufenthaltstitel zu gewähren." Allerdings steht in dem Brief vom 26. Mai, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, dass die Behörde erwäge, den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abzulehnen.

Derzeit ist Zuhra al-Mahdi bis zum 16. Juni geduldet. Doch auch nach Ablauf der Frist drohen der Mutter und dem Baby vorerst keine Konsequenzen, stellt Wollenweber klar. "Wir würden niemals einen Säugling abschieben."

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