Tod in Polizeigewahrsam Fall Oury Jalloh - warum das Schweigen?

Indizien legen nahe, dass der Asylsuchende Oury Jalloh vor 15 Jahren durch Gewalteinwirkung in einer Polizeizelle starb. Noch immer ist der Fall nicht aufgeklärt: Erst blockierte das Justizministerium, jetzt sperren sich Zeugen.
Dummy-Puppe für Brandanalyse im Todesermittlungsverfahren Oury Jalloh im August 2016

Dummy-Puppe für Brandanalyse im Todesermittlungsverfahren Oury Jalloh im August 2016

Foto: Arno Burgi/DPA

Neue Wende im Fall des vor 15 Jahren auf einem Dessauer Polizeirevier verbrannten Asylsuchenden Oury Jalloh: Zwei vom Landtag in Sachsen-Anhalt eingesetzte Sonderberater werden nicht wie geplant sieben Staatsanwälte und Richter in dieser Sache befragen können.

Nun sagten alle sieben Justizbeamten nach SPIEGEL-Informationen ab, im Rechtsausschuss zu sprechen. Ursprünglich sollten schon kommenden Freitag und nächsten Mittwoch die Gespräche stattfinden. Entsprechende Aussagegenehmigungen für die Beamten wurden vom Justizministerium erteilt. Vergeblich.

Erneut versperrt sich die Justiz in Sachsen-Anhalt der Aufklärung zum brisanten Fall Oury Jalloh.

Am 7. Januar 2005 starb der aus Sierra Leone stammende Asylsuchende bei einem Brand in einer Gewahrsamszelle auf dem Polizeirevier Dessau-Roßlau. Es gab in den folgenden Jahren mehrere Ermittlungen, Gerichtsverfahren, etliche teils von privaten Initiativen bezahlte Gutachten. Bis vor den Bundesgerichtshof ging der Fall.

Doch wirklich aufgeklärt wurde nie, was genau in Dessau geschah.

Der Fall ist politisch brisant, denn es geht um nicht weniger als die Frage, welche Rolle Polizisten beim Tod von Oury Jalloh spielten. Zudem muss beantwortet werden, ob die Behörden diesen Fall über Jahre - wenn nicht sogar bis heute - zu vertuschen versuchen.

Die Hintergründe im groben Überblick:

  • Jalloh war bei einer Polizeikontrolle in Gewahrsam genommen worden, weil er gemeinsam mit anderen Männern mehrere Frauen belästigt haben soll. Einem Gutachten zufolge hatte er knapp drei Promille Alkohol und Spuren von Cannabis und Kokain im Blut. Nachdem die Polizisten ihn in seiner Zelle an Händen und Füßen gefesselt auf eine Matratze gelegt hatten, soll Jalloh mit einem Feuerzeug die Matratze angezündet haben und dabei verbrannt sein.

  • Doch es gab Merkwürdigkeiten zuhauf: So sprang zwar der Feueralarm der Zelle an, doch der Dienstgruppenleiter schaltete diesen ab, da er angeblich von einem Fehlalarm ausging.

  • Im Jahr 2012 wurde der damalige Dienstgruppenleiter der Polizei wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte es zugelassen, dass Jalloh ohne ständige optische Überwachung blieb, obwohl er um dessen - angebliche - Selbstverletzungsversuche wusste. Laut den gerichtlichen Feststellungen hatte sich Jalloh selbst das Nasenbein gebrochen, als er mit dem Kopf gegen die Scheibe eines Streifenwagens sowie später auf eine Tischplatte stieß; weitere Misshandlungen hätten sich aber nicht feststellen lassen.

  • Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam 2013 zu dem Schluss, dass der Brand in dieser Form nur durch den Einsatz von mehreren Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen wäre.

  • Im Oktober 2019 legte der Radiologe Boris Bodelle ein Gutachten auf Grundlage einer Computertomografie des Leichnams vor. Er kam zu dem Ergebnis, dass Jalloh auch einen Schädel- und einen Rippenbruch erlitten hatte und dass diese Verletzungen vor seinem möglichen Tod im Feuer eingetreten sein mussten.

  • Schon vor dem Tod Jallohs war es nach Festnahmen durch Polizisten dieser Dessauer Polizeiwache zu zwei ungeklärten Todesfällen gekommen: Im Dezember 1997 griffen Polizisten einen alkoholisierten Autofahrer auf. Kurz darauf wurde dieser Mann, im Sterben liegend und mit schweren inneren Verletzungen, wenige Häuser entfernt von der Polizeiwache aufgefunden. 2002 wurde ein Obdachloser in dieselbe Zelle gesperrt wie danach Oury Jalloh. Später fand man ihn dort tot, mit gebrochenem Schädel.

Zu einem Untersuchungsausschuss im Landtag kam es nicht, weil die Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Stattdessen beauftragte der Rechtsausschuss im Juni 2018 den früheren rechtspolitischen Sprecher der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, sowie den früheren Münchner Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel damit, die Akten im Fall Jalloh zu begutachten.

Am 28. August nun, das ist der Plan, sollen die beiden Sonderberater Montag und Nötzel ihren Bericht zur Causa Jalloh vorlegen. Sie haben 13 Umzugskartons mit Akten durchforstet, Tausende von Seiten, und sie haben Gespräche mit Verwaltungsbeamten und Polizisten geführt. Nun wollten sie Gespräche mit den sieben Justizbeamten.

Zuletzt sorgte das Magdeburger Justizministerium für Aufsehen. Entgegen aller vorherigen Verabredungen der Koalitionsparteien und rechtlichen Auffassungen untersagte das CDU-geführte Ressort den beiden Sachverständigen Montag und Nötzel direkte Gespräche mit den sieben Justizbeamten außerhalb des Parlaments, nur im Rahmen des Rechtsausschusses sollte es möglich sein.

Dieses Vorgehen "konterkariert den bisherigen Ablauf" und sei eine "schwere Beeinträchtigung unserer Arbeit für das Parlament", schrieb Berater Montag an den zuständigen Justizstaatssekretär in einer E-Mail.

Der SPIEGEL berichtete am Montag über den Vorgang. Linke, und auch die SPD und die Grünen als Koalitionsparteien kritisierten das Justizministerium heftig für die Entscheidung. Die Regierung versuchte, sich mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu verteidigen. Angaben von Justizministerin Anne-Marie Keding zufolge hätte es diese auch schon vor zwei Jahren gegeben, als der Landtag das Team beauftragte.

Nach SPIEGEL-Informationen hatten mehrere der Justizbeamten schon zuvor gegenüber dem Ministerium erklärt, keine direkten Gespräche mit Montag und Nötzel führen zu wollen.

Warum das Justizministerium die betreffenden Personen aber erst fragt, ob sie aussagen wollen, um nach der Absage zu erklären, das Ministerium habe schon immer rechtliche Bedenken gegen eine direkte Befragung gehabt, irritiert offenbar auch Koalitionspartner.

CDU-Justizministerin Keding

CDU-Justizministerin Keding

Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/ dpa

"Wir versuchen alles, um die Berater bei ihrer Arbeit zu unterstützen", versuchte der Rechtsausschussvorsitzende Detlef Gürth (CDU) noch am Donnerstagmorgen die Wogen zu glätten. In die Kritik geraten ist auch Justizministerin Keding, die gerade erst knapp den Skandal um den Ausbruchsversuch des Halle-Attentäters Stephan Balliet überstanden hatte.

Staatsanwalt soll sprechen, der Mord-These vertritt

Einer der sieben überwiegend pensionierten Justizbeamten auf der Liste ist der Dessauer Leitende Oberstaatsanwalt Folker Bittmann, der 2017 die These vertrat, Jalloh könnte von den Polizeibeamten getötet worden sein, um die von den Beamten zugefügten Verletzungen des Opfers zu verschleiern.

Kurz danach hatte man ihm den Fall entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übertragen, die das Verfahren dann einstellte.

Ausgerechnet die Leitende Oberstaatsanwältin in Halle, Heike Geyer, die damals für die rasche Einstellung verantwortlich war, soll nun von der schwarz-rot-grünen Landesregierung zur Generalstaatsanwältin gemacht werden.

Nun kommt es weder zu direkten Gesprächen außerhalb des Parlaments noch vor dem Rechtsausschuss, wie zuletzt vom Justizministerium zugesagt.

"Dass Gespräche durch die angefragten Staatsanwälte und Richter nicht ermöglicht werden und bereits vor dem Stellen der Fragen durch die parlamentarischen Berater abgeblockt wurden, zeigt fehlenden Willen zur Aufklärung", sagte Grünen-Landeschef Sebastian Striegel dem SPIEGEL.

"Ich erhoffte mir ohnehin wenig von einer Befragung im Ausschuss", sagte die Linkenabgeordnete Henriette Quade dem SPIEGEL. "Natürlich wäre das eine andere Gesprächsbedingung gewesen, als wenn die Berater mit den Justizbeamten persönlich gesprochen hätten. Gerade im Fall Jalloh spielen die Fragen von Korpsgeist, Gehorsam und fehlende Aussagebereitschaft ja eine entscheidende Rolle."

Quade spricht sich weiterhin für einen Untersuchungsausschuss aus, dem rechtlich mehr Möglichkeiten zustehen.

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