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Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie Bundesregierung will Sexualstrafrecht verschärfen

Das Bundeskabinett beschließt heute mit neun Monaten Verspätung einen neuen Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie. Das Gesetz aus dem Haus des Justizministers Heiko Maas könnte das Freizeitleben vieler Familien in Deutschland tiefgreifend verändern.
Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie: Bundesregierung will Sexualstrafrecht verschärfen

Gesetzentwurf gegen Kinderpornografie: Bundesregierung will Sexualstrafrecht verschärfen

Foto: THOMAS PETER/ REUTERS

Es ist eigentlich ein wichtiges Anliegen: Die große Koalition will Kinder noch wirksamer vor Übergriffen von Pädophilen schützen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bringt dafür einen neuen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts in das Kabinett ein. Schon längst sollte nach einer EU-Richtlinie die Kontaktaufnahme zu Kindern aus sexuellen Motiven strafbar sein. Doch Deutschland hat kein entsprechendes Gesetz erlassen - die vorherige Bundesregierung hatte es schlicht verschlafen. Deutschland hätte bis zum 18. Dezember 2013 ein Gesetz erlassen müssen. Österreich hat die Richtlinie bereits umgesetzt. Sie bezieht sich nicht nur auf die Kontaktaufnahme im Internet, sondern auch im realen Raum.

Der jetzige Entwurf schließt manche Schutzlücke, so spielt es künftig keine Rolle mehr, ob ein Lehrer, der mit einer 14-jährigen Schülerin verkehrt, ihr Klassenlehrer oder nur Vertretungslehrer ist. Im letzteren Fall ist der Lehrer derzeit straffrei - das Mädchen gilt nicht als seine Schutzbefohlene im Sinne des Sexualstrafrechts. Der Entwurf von Maas verlängert auch Verjährungsfristen von Sexualstraftaten, da viele Opfer sich erst nach langer Zeit überwinden können, Täter anzuzeigen.

Das Regelwerk enthält aber auch heikle Passagen, nämlich die Vorschriften über Nacktaufnahmen von Kindern. Auch wenn sein Name nirgendwo im Entwurf auftaucht, ist der SPD-Politiker Sebastian Edathy ein Auslöser für diese Reform. Denn der Innenpolitiker steht im Visier der Staatsanwaltschaft, weil er sich Fotos im Grenzbereich zur strafbaren Kinderpornografie beschafft hatte. Nach deutschem Recht ist es bislang straffrei, sich Nacktbilder von Kindern zu beschaffen, die nicht auf sexuelle Art und Weise posieren, sondern die in harmlosen Alltagssituationen wie am Strand fotografiert wurden. "Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden", sagt Maas: "Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen."

Auch Schnappschüsse auf Kindergeburtstagen problematisch

Genau hier setzt der Entwurf von Maas an. Künftig soll auch strafbar sein, wer nur "unbefugt" Fotos eines nackten Kindes "herstellt" oder "verbreitet" - ohne, dass das Kind irgendwie posieren müsste. Die Lücke im Fall Edathy wäre damit geschlossen, der Verkauf augenscheinlich harmloser "FKK-Bilder" an Pädophile wohl auch eingedämmt.

Dafür ist die Vorschrift nun geradezu scheunentorweit geöffnet - auch für wirklich harmlose Alltagssituationen. Strafbar wären auch Schnappschüsse, wie sie zum Beispiel Eltern im Sommer von einer nackten Kinderschar in einem Planschbecken in ihrem Garten schießen. Wenn in der fröhlichen Gruppe auch fremde Kinder sind, etwa aus der Nachbarschaft, müssten die Fotografen erst die Erlaubnis aller betroffenen Erziehungsberechtigten einholen, bevor sie den Auslöser betätigen, um ganz sicher vor strafrechtlichen Konsequenzen zu sein. Wer nicht fragt, muss sich seiner Freundschaft zu den anderen Eltern schon sehr sicher sein, damit diese nicht doch später empört einen Strafantrag stellen.

Praktiker warnen schon vor amerikanischen Verhältnissen und einer neuen Prüderie. "Nach unserer Auffassung handelt es sich hier um eine unverhältnismäßige Vorverlagerung der Strafbarkeit", sagte Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, zu SPIEGEL ONLINE. "Hier werden Verhaltensweisen unter Strafe gestellt, die eigentlich nicht strafwürdig sind, nur weil sie möglicherweise den Einstieg in ein strafwürdiges Verhalten darstellen könnten."

"Neuer Tätertyp des Pädophilen"

Auch den etwas liberaler gesinnten Juristen im Bundesjustizministerium geht der Entwurf hier ein bisschen zu weit. "Wir schaffen gerade den Tätertyp des Mörders ab", sagt ein Beamter mit Blick auf ein anderes großes Reformvorhaben seines Hauses sarkastisch, "und führen dafür einen neuen Tätertyp des Pädophilen ein."

Bedenken bestehen auch gegen eine neue Vorschrift, mit der SPD-Politiker Maas das Cybermobbing bekämpfen will, also das Demütigen von Menschen im Internet durch peinliche Fotos. Künftig soll es strafbar sein, unbefugt Fotos herzustellen oder zu verbreiten, die "dem Ansehen der Person erheblichen Schaden" zufügen - das können also auch höchst peinliche Bilder von der Party des vergangenen Wochenendes sein, die der Täter in sozialen Netzwerken veröffentlicht.

"Aber nicht alles, was gegen den guten Geschmack verstößt oder auch ethisch bedenklich ist, sollte allein deshalb unter Strafe gestellt werden", warnt DAV-Präsident Ewer. Die Bundesregierung verstoße damit gegen den alten Grundsatz, dass das Strafrecht Ultima Ratio sein müsse, also das allerletzte Mittel.

Dabei ist der Entwurf an dieser Stelle schon enger gefasst als ursprünglich geplant: Im ersten Konzept des Justizministeriums hieß es, für eine Strafbarkeit reiche es schon, wenn Fotos "bloßstellend" seien. Jetzt müssen sie immerhin schädlich sein.