Informationen zur Abtreibung Unionsfraktion will Abtreibungsparagraf 219a erhalten

Demonstranten in Berlin fordern die Streichung des Paragrafen 219a
Foto: K.M. Krause / snapshot / IMAGODie geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen stößt in der Union auf Kritik. Die Bundesregierung möchte den entsprechenden Paragrafen 219a streichen – doch die Unionsfraktion kündigt Widerstand an. Mit einem Antrag wollen die Christdemokraten an diesem Freitag im Bundestag erreichen, dass der Paragraf im Strafgesetzbuch bestehen bleibt.
Ein Schwangerschaftsabbruch sei »nicht das Gleiche wie ein kosmetischer Eingriff«, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU). »Das Schutzgut des ungeborenen Lebens« sei stets mitzuberücksichtigen.
Die Ampelkoalition hatte sich als eines ihrer ersten gesellschaftspolitischen Projekte die Abschaffung des Paragrafen 219a vorgenommen und im März im Kabinett verabschiedet. Er regelt bislang das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben.
Dies führt unter anderem dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über solche Eingriffe öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Für eine Verurteilung reicht es schon, wenn eine Ärztin auf ihrer Homepage nicht nur angibt, dass sie Abtreibungen durchführt, sondern auch, mit welchem Verfahren.
Erste Lesung im Bundestag am Freitag
Das soll sich nun ändern. An diesem Freitag will der Bundestag in erster Lesung darüber beraten. Die Unionsfraktion will dann auch ihren Antrag dagegen einreichen. Unions-Fraktionsvize Lindholz sagte, ihre Fraktion setze sich für eine bessere Beratung betroffener Frauen ein. So sollen nach dem Willen der Union Beratungsstellen den Frauen, die einen Abbruch erwägen, auf Anfrage Material aushändigen müssen, erklärte Lindholz.
Ihre Fraktion halte es aber »für wichtig und unverzichtbar«, dass Frauen in dieser Lebenslage »immer erst Beratungsstellen aufsuchen« und sich nicht in erster Linie von den Ärzten beraten lassen, die dann möglicherweise auch die Abtreibung vornähmen. Dafür, dass diese Trennung bestehen bleibe, sorge der Paragraf 219a, so Lindholz.
Um künftig anpreisende Werbung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen zu verhindern, will die Ampel ihrem Entwurf zufolge im Gegenzug das sogenannte Heilmittelwerbegesetz erweitern. So würden auch Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug neu von dem Gesetz erfasst, das bislang in anderen Bereichen irreführende Werbung von Medizinprodukten regelt.
Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), hält auch dies für unzureichend. Die Ergänzung ändere nichts daran, dass mit der Abschaffung von 219a Werbung für Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich möglich werde, sagte Krings.
Befürworter einer Abschaffung des Paragrafen werten dies anders. Justiziminister Marco Buschmann (FDP) hatte etwa im März gesagt, es sei untragbar, dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren und mit dem Staatsanwalt drohe. »Es muss sich niemand Sorgen deswegen machen. Denn es wird keine Werbung für Schwangerschaftsabbrüche geben wie für Schokoriegel oder Reisen«. Das sei rechtlich ausgeschlossen.