Paragraf 219a Neuer Koalitionsstreit über Abtreibungswerbeverbot droht

Die SPD will Paragraf 219a abschaffen, die Union stellt sich bislang quer. Die Bundesregierung möchte nun einen Kompromissvorschlag machen. Wie der SPIEGEL erfahren hat, rechnet die Regierung mit Streit.
Protest gegen Paragraf 219a

Protest gegen Paragraf 219a

Foto: Silas Stein/ picture alliance/dpa

Die geplante Reform des Werbeverbots für Abtreibungen könnte noch vor Weihnachten für einen handfesten Koalitionsstreit sorgen. Im Kanzleramt und in den beteiligten Ministerien rechnet man mit heftigen Debatten bei Union und SPD über den Vorschlag zur Neuregelung des in Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs geregelten Werbeverbots für Ärzte, den die Bundesregierung vorlegen will. "Der Kompromiss wird viele auf beiden Seiten nicht zufriedenstellen", heißt es im Umfeld von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sogar ein Ende der Koalition scheint nicht ausgeschlossen.

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Der Konflikt schwelt bereits seit Beginn der Großen Koalition. Gegen die Stimmen der Union versuchte SPD-Fraktions- und Parteichefin Andrea Nahles damals einen Antrag der SPD zur Streichung durchzubringen. Der damalige Unions-Fraktionschef Volker Kauder bat Nahles jedoch darum, den Antrag zurückzuziehen. Sie gab nach, das führte zu Protesten aus ihrer Partei. Noch in diesem Jahr will die Bundesregierung eine Lösung finden.

Einige SPD-Politiker wollen die Abstimmung freigeben

Zum Ansinnen führender SPD-Politiker, den Fraktionszwang für die Abstimmung über die Reform aufzuheben, heißt es in der Spitze der Unionsfraktion: "Das wäre der Koalitionsbruch." Auch Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, sagt: "Die Abstimmung über den Paragraf 219a zur Gewissensfrage zu machen, ist nicht nachvollziehbar". Unionskollege Marcus Weinberg betont: "Das Vorgehen, die Abstimmung über den Paragrafen 219a freizugeben, wird in unserer Fraktion keine Mehrheit finden."

Gegner des Paragrafen 219a kritisieren, dass es wegen des Werbeverbots keine Rechtssicherheit für Ärzte gebe, die Abtreibungen anbieten. Mitte Oktober wurde ein Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel in zweiter Instanz bestätigt. Hänel hatte auf ihrer Website darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführe.

ran
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