Parteiausschluss Eine Hängepartie droht
Berlin - "Vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand", heißt es bei der Hessen-CDU, wenn die Rede auf das bevorstehende Parteiausschlussverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann kommt. Denn auch wenn CDU-Ministerpräsident Roland Koch ein solches angekündigt, ist unklar, wie lange sich das Prozedere hinzieht - und wohl auch, wie es ausgehen wird.
In den kommenden Tagen wird Koch zunächst dem Landesvorstand vorschlagen, ein Parteiausschlussverfahren gegen Hohmann zu starten. Der Landesvorstand, ein 29-köpfiges Gremium, dem unter anderem mehrere hessische Landesminister, Landtags- und auch Bundestagsabgeordnete angehören, wird dann wohl noch im November einen entsprechenden Entschluss fassen.
Die Namen der Schiedsrichter sind nicht bekannt
Mit Gegenstimmen wird dabei nicht gerechnet, erklärt Michael Brand, Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion und der Landespartei zugleich. "Die Position Kochs wird im Landesvorstand geteilt." Außerdem habe sich der Landesvorstand bereits am 8. November einstimmig von der umstrittenen Hohmann-Rede zum 3. Oktober distanziert hat.
Der nächste Schritt wird dann in der Anrufung des Landesschiedsgerichts der Partei bestehen. Hierbei handelt es sich um ein Gremium aus drei Personen, die vom Landesparteitag gewählt werden, deren Identität aber nicht öffentlich gemacht wird. Alle drei sind Juristen und Mitglieder des hessischen CDU. Der Vorsitzende war, so viel ist bekannt, früher Richter an einem Landgericht und ist heute im Ruhestand.
Hohmanns Ausschluss wäre eine Premiere
Das Schiedsgericht wird dann eine Beweisaufnahme beginnen. Auch Hohmann, der im Wahlkreis Fulda ein Direktmandat errungen hat, wird dabei angehört. Es wird eine Reihe von Treffen geben, und diese Phase des Verfahrens kann, so Sprecher Brand, "ein halbes, ein dreiviertel Jahr oder auch ein Jahr dauern". Genauer könne man das nicht sagen. Das Schiedsgericht agiere aber unabhängig, betont Brand: "Sympathien oder Antipathien spielen dort keine Rolle." Beschließt dann das Schiedsgericht den Ausschluss Hohmanns, bleibt dem noch die Möglichkeit, das Bundesschiedsgericht der Partei anzurufen.
Sollte Martin Hohmann am Ende aus der CDU ausgeschlossen werden, wäre das im Übrigen eine Premiere: "Es gibt in der hessischen CDU niemanden, der bestätigen kann, dass jemals zuvor ein Bundestags- oder Landtagsmitglied aus der hessischen CDU ausgeschlossen wurde", sagt Brand.