SPIEGEL-Anfrage Niedrige Coronaimpfquote bei sächsischer Polizei

Die Impfquoten gegen das Coronavirus unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Das gilt auch für Polizeibeamte.
Polizisten in Chemnitz (Sachsen) bei einem »Montagsspaziergang« von Gegnern der Corona-Maßnahmen

Polizisten in Chemnitz (Sachsen) bei einem »Montagsspaziergang« von Gegnern der Corona-Maßnahmen

Foto: haertelpress / imago images/HärtelPRESS

Der Anteil geimpfter Polizistinnen und Polizisten in den Bundesländern unterscheidet sich stark. Das ergab eine Anfrage des SPIEGEL bei mehreren Innenministerien.

Demnach sind in Nordrhein-Westfalen 96 Prozent mindestens zweifach gegen das Coronavirus geimpft. Laut Landesinnenministerium bezieht sich die Quote auf rund 51.300 Beschäftigte der Polizei und damit fast 90 Prozent des Gesamtpersonals, die im Erhebungszeitraum nach einem Nachweis gefragt wurden.

Niedrige Impfquote in Sachsen

Das rheinland-pfälzische Innenministerium spricht von »einer weit überdurchschnittlichen Impfquote von über 90 Prozent« bei der Landespolizei. In den eigens für die Sicherheitsbehörden eingerichteten Impfzentren würden inzwischen auch in großer Zahl Boosterimpfungen verabreicht.

Deutlich niedriger liegt der Anteil der immunisierten Polizistinnen und Polizisten laut der SPIEGEL-Umfrage in Ostdeutschland.

Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt nennt eine Impfquote von »knapp 80 Prozent« bei den Polizeivollzugsbeamten. Die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz erlaube hier erstmals eine valide Aussage. Zudem habe das Polizeiärztliche Zentrum bereits mehr als 2000 Auffrischungsimpfungen verabreicht, die Gesamtzahl geboosterter Polizisten sei nicht bekannt.

Das sächsische Innenministerium schätzt die Impfquote innerhalb der Polizei sogar lediglich auf »etwa 70 Prozent«. Wegen einer fehlenden gesetzlichen Grundlage könne der Anteil nicht exakt erhoben werden, teilte das Ministerium mit.

Bei der Bundespolizei ist die Rede von einer Impfquote von rund 85 Prozent unter den mehr als 50.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

wow/svs/mab/jdl
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten