Kabinett beschließt Gesetzentwurf Freiern von Zwangsprostituierten droht Gefängnis

Prostituierte in Berlin
Foto: Franka Bruns/ APFreier von Zwangsprostituierten müssen künftig mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsprostitution vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Straffrei bleiben soll der Freier unter Umständen, wenn er den Fall der Zwangsprostitution anzeigt.
Auch die Regelungen gegen Menschenhandel und Zuhälterei werden verschärft. Bis zu zehn Jahre Haft drohen demjenigen, der eine Zwangslage oder Hilflosigkeit ausnutzt oder jemanden durch Gewalt zur Ausübung der Prostitution veranlasst. In der Entwurfsfassung hieß es, Männer, die Sex mit einer Prostituierten kaufen, obwohl sie "Kenntnis" von deren Zwangslage haben, müssten bestraft werden.
Die geplante Strafrechtsänderung aus dem Bundesjustizministerium soll das Prostitutionsschutzgesetz ergänzen, welches das Kabinett im März beschlossen hatte. Diese Neuregelung sieht ein Anmeldepflicht für Prostituierte sowie Auflagen für Bordellbetreiber vor.
1500 Euro Strafe: Frankreich will alle Freier sanktionieren
Auch in Frankreich steht ein Prostitutionsgesetz auf der Tagesordnung. Das Parlament in Paris will am Mittwochnachmittag die Neuregelung endgültig verabschieden. Zentrale Maßnahme ist es, künftig alle überführten Freier zu betrafen.
Wer Prostituierte aufsucht, soll dort in Zukunft mit 1500 Euro bestraft werden können, im Wiederholungsfall sogar mit 3500 Euro. Bisher vorgesehene Geldstrafen gegen Prostituierte sollen dagegen gestrichen werden. Das Gesetz sieht auch Hilfen für Frauen vor, die der Prostitution entkommen wollen.