Prostitutionsgesetz Koalition will Gang-Bang-Partys verbieten

Prostituierte in Baden-Württemberg (Symbolbild): Bald nur noch mit über 21 Jahren?
Foto: Marijan Murat/ dpaBerlin - Strengere Regeln sollen schon bald in deutschen Freudenhäusern gelten - dafür wird das Prostitutionsgesetz sorgen, an dem die Koalitionsparteien derzeit arbeiten. Bei Beratungen über das geplante Gesetz haben beide Seiten am Donnerstag eine Teileinigung erzielt. Wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) mitteilte, wird es künftig eine Anmelde- und Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe geben.
"Menschenunwürdige Geschäftsmodelle wie Flatrate-Sex und Gangbang-Partys werden verboten", erklärte Schwesig. Keine Einigung erzielten die Koalitionspartner jedoch bei der Frage des Mindestalters und der Kondompflicht.
"Es waren gute Gespräche", erklärte Schwesig nach den mehrstündigen Beratungen der Familienpolitiker der Koalitionsparteien. Erstmals werde es "klare Regelungen für die legale Prostitution in Deutschland geben, die dem Schutz der Frauen dienen". Auch die Unionsseite zeigte sich zufrieden. "Die SPD ist zu massiven Verbesserungen bereit", sagte die stellvertretende Fraktionschefin Nadine Schön (CDU). Die Beratungen hätten aber noch nicht abgeschlossen werden können.
Mindestalter "gut gemeint" - aber gefährlich
Strittig ist weiterhin die Frage, ob für Prostituierte künftig ein Mindestalter von 21 Jahren gelten soll, wie es in der Union gefordert wird. Dies soll bei weiteren Beratungen geklärt werden. Schwesig hatte die Befürchtung geäußert, durch die Einführung dieser Altersgrenze könnten jüngere Prostituierte in die Kriminalität rutschen.
Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen kritisierte die Unionsforderungen nach strengeren Gesetzen. Die möglicherweise gut gemeinte Anhebung des Mindestalters auf 21 Jahre gehe "an der Lebenswirklichkeit in der Branche vorbei", hieß es in einer Stellungnahme.
Ein "illegalisierter Status würde in dieser schützenswerten Altersgruppe Ausbeutung und Abhängigkeit Tür und Tor öffnen". Die wissentliche Ausnutzung von Zwangsprostitution lasse sich bereits mit den bestehenden Gesetzen verfolgen. Es bestehe hier keine Regelungslücke.