Prostitution Buschmann hält nichts von generellem Sexkauf-Verbot
Justizminister Buschmann: »Wir hatten ja viele Jahre in der Strafrechtspolitik nur eine Richtung: Schneller, höher, weiter«
Foto: Britta Pedersen / dpaBundesjustizminister Marco Buschmann hält nichts von einem Sexkauf-Verbot, wie es Schweden, Frankreich und einige weitere europäische Staaten eingeführt haben. »Ich glaube, das Wichtigste ist, dass jedwede Ausübung von Zwang gegen die Frau sozusagen unterbunden werden muss, auch mit Mitteln des Strafrechts«, sagte der FDP-Politiker der Nachrichtenagentur dpa auf die Frage, ob er eine Bestrafung von Freiern befürworte.
Teil einer geplanten Reform des Strafgesetzbuches ist die Streichung einer Vorschrift, die Prostitution in Sperrbezirken regelt und unter Strafe stellt, wenn man »beharrlich zuwiderhandelt«. Wenn Buschmanns Vorhaben so umgesetzt werden sollte wie geplant, wäre ein Verstoß gegen Sperrbezirksverordnungen nur noch eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat mehr.
Gesetzentwurf kommt in der ersten Jahreshälfte
»Klar ist, weiterhin können solche Sperrbezirksverfügungen erlassen werden«, sagte Buschmann. Dass Kommunen Prostitution aus Gebieten verbannen, »die, wenn Sie so wollen, die gute Stube bilden« oder nahe Schulen oder Kindergärten, sei »im Instrumentenkasten sinnvoll«. Und wenn es einen Sperrbezirk gebe, sei es sinnvoll, das auch durchzusetzen.
Seit 2002 ist Prostitution in Deutschland nicht mehr sittenwidrig und gilt als normales Gewerbe. Die damalige rot-grüne Koalition wollte mit dem Prostitutionsgesetz die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessern. Passiert ist jedoch aus Sicht vieler Experten eher das Gegenteil. Statt die Opfer zu schützen, wurde die Stellung der Bordellbetreiber, der Sexindustrie und der Freier gestärkt.
2017 kam dann das Prostituiertenschutzgesetz. Es macht vor allem gewerberechtliche Vorgaben: Bordelle benötigen seitdem eine Betriebserlaubnis, Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und zur Gesundheitsberatung zu gehen. Buschmann hat für die geplante Reform des Strafgesetzbuches, die unter anderem auch das Schwarzfahren entkriminalisieren soll, Ende November Eckpunkte vorgelegt. Ein konkreter Entwurf ist seinen Worten zufolge wahrscheinlich in der ersten Hälfte des Jahres 2024 zu erwarten.
Union sieht Deutschland als »Bordell Europas«
Kritik an Buschmanns Plänen kommt aus der Union. »Durch die Streichung wird der mit der Vorschrift bezweckte Schutz der Jugend und der Allgemeinheit vor Belästigungen verringert, zugleich werden die betroffenen Frauen mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht weiter sanktioniert«, kritisierte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz.
Besser wäre ein konsequentes Sexkauf-Verbot, glaubt die CSU-Politikerin. »Deutschland hat sich zum Bordell Europas entwickelt, die Frauen werden unter widrigsten Bedingungen ausgebeutet.« Menschenhandel und Zwangsprostitution hätten neue Dimensionen erreicht. Die Organisierte Kriminalität beherrsche die Szene. Das dürfe der deutsche Staat nicht dulden.
Im September hat das Europaparlament einen Beschluss gefasst, in dem das sogenannte Nordische Modell positiv bewertet wird. Nach diesem Modell müssen Freier Strafe befürchten, Prostituierte aber nicht. In Deutschland hat sich unter anderem die Unionsfraktion hinter diesen Vorschlag gestellt. Kritisiert wird in dem Parlamentsbeschluss die unterschiedliche Gesetzgebung in diesen Fragen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, weil dies Menschenhandel begünstige.