Bundesverfassungsgericht
»Querdenken«-Demo in Weil am Rhein bleibt untersagt
Die »Querdenken«-Demo in Weil am Rhein darf nicht stattfinden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden – und damit zwei vorherige Gerichtsentscheide bestätigt.
Die »Querdenken«-Demo in Weil am Rhein gegen Corona-Auflagen bleibt untersagt – wie zuletzt auch in Bremen (Foto)
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Für diesen Samstagmittag war in Weil am Rhein eine »Querdenken«-Demonstration geplant. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verbot der Versammlung jedoch bestätigt. Das Gericht lehnte einen Eilantrag der Initiatoren vom Samstag ab, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Somit bleibt das Demonstrationsverbot bestehen. Details zur Begründung liegen bisher nicht vor.
Die Stadt Weil am Rhein in Baden-Württemberg, die unmittelbar im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich liegt, hatte die Demonstration untersagt, aus Angst das Virus könne sich bei der Großveranstaltung verbreiten. Gerade der Landkreis Lörrach ist besonders vom Virus betroffen. Die Lage dort könnte sich, so die Befürchtung, durch die »Querdenken«-Versammlung noch verschärfen.
Das Demo-Verbot in Weil am Rhein war bereits durch mehrere Gerichte bestätigt worden – durch das Verwaltungsgericht Freiburg sowie den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Auch etwa in Dresden und Frankfurt hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang Dezember »Querdenken«-Versammlungen endgültig untersagt.