Die »Querdenken«-Demo in Dresden darf nicht stattfinden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht – und bestätigte damit zwei vorherige Gerichtsentscheide.
»Querdenken«-Demo im November 2020 in Berlin: Proteste gegen Corona-Auflagen
Foto: Christoph Soeder / dpa
Die Demo hätte an diesem Samstag in Dresden stattfinden sollen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Verbot der »Querdenken«-Demo jedoch bestätigt. »Der Eilantrag wurde abgelehnt«, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa. Damit seien in diesem Fall alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft, und die Veranstaltung sei endgültig untersagt.
Der Anmelder hatte am Vormittag Verfassungsbeschwerde eingelegt, um noch gegen das vom Dresdner Verwaltungsgericht und sächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen bereits bestätigte Verbot der Kundgebung vorzugehen.
Zuvor hatte die Stadt Dresden die geplante Kundgebung gegen die Corona-Politik untersagt: Die Behörden sahen die öffentliche Sicherheit gefährdet und befürchteten einen Massenauflauf. Zur Begründung führten sie aus, dass bei vergangenen Demonstrationen der »Querdenker« weder Abstandsgebote noch die Maskenpflicht eingehalten worden seien.
Eine in Frankfurt am Main geplante Kundgebung der Bewegung hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel gerichtlich verboten. Trotzdem gingen dort am Samstag einige »Querdenker« und Gegendemonstranten auf die Straße. Die Polizei war mit einem Großaufgebot unterwegs.
Kritik an Shoppingaktion in Frankfurt
Der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann erntete unterdessen Kritik dafür, dass er mit preiswerten ÖPNV-Tickets für diesen Samstag zum Weihnachtsshoppen gelockt hatte. So schrieb etwa die Frankfurter Virologin Sandra Ciesek auf Twitter: »Ist heute der 1. April!???«
Feldmann entschuldigte sich am Samstag für die Aktion: Diese sei vor mehreren Monaten geplant worden, schrieb er auf Twitter. »Ich sehe ein: Sie passt nicht in die jetzige Zeit. Es tut mir leid, wenn sie als Einladung zum Leichtsinn missverstanden wurde.« Am Freitag hatte der Oberbürgermeister verkündet, dass jeder in Frankfurt mit einem günstigen Kinderfahrschein statt eines Einzelfahrscheins für Erwachsene fahren könne, um den Weihnachtseinkauf zu erledigen.