Ehemalige RAF-Terroristen Neue Ermittlungen im Mordfall Siegfried Buback

Fast vier Jahrzehnte nach dem Mord an Generalbundesanwalt Buback kommt wieder Bewegung in den Fall. Gegen mehrere Ex-Terroristen der RAF wird Berichten zufolge jetzt ermittelt.
Nach dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Karlsruhe am 7. April 1977 (Archivbild): Die Bundesstaatsanwaltschaft untersucht die Rollen von drei Frauen und vier Männern, die der RAF angehörten

Nach dem Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Karlsruhe am 7. April 1977 (Archivbild): Die Bundesstaatsanwaltschaft untersucht die Rollen von drei Frauen und vier Männern, die der RAF angehörten

Foto: KURT STRUMPF/ AP

Berlin - Die Bundesanwaltschaft hat 37 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback neue Untersuchungsverfahren gegen sieben ehemalige RAF-Terroristen eingeleitet. Wegen des Verdachts der Verabredung oder Beihilfe zum Mord an Buback werde seit dem 13. Oktober gegen drei Frauen und vier Männer ermittelt, berichtete die "Bild"-Zeitung am Samstag und berief sich dabei auf Berliner Sicherheitskreise. Auch nach dpa-Informationen sind neue Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Buback, sein Fahrer und ein Justizbeamter waren 1977 in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden Attentäter waren, konnte das Oberlandesgericht Stuttgart nicht klären. Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker war wegen Beihilfe zum Mord 2012 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Zweieinhalb Jahre davon wurden ihr wegen einer früheren Verurteilung als bereits verbüßt angerechnet.

Fotostrecke

Mammut-Prozess: Schuldspruch für Ex-RAF-Terroristin Becker

Foto: Bernd Weissbrod/ dpa

Becker hatte trotz der moderaten Strafe Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesgerichtshof wies die Revision allerdings als unbegründet ab, das Urteil war damit rechtskräftig.

Zu den Informationen über neue Ermittlungsverfahren teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Samstag lediglich mit, der Generalbundesanwalt gebe grundsätzlich keine Auskunft, ob er ermittele oder nicht.

hei/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten