RAF-Prozess Anwälte fordern Entschädigung für Beckers U-Haft

Im Prozess gegen Ex-RAF-Terroristin Verena Becker plädiert die Verteidigung auf Freispruch und verlangt Entschädigung für die U-Haft ihrer Mandantin. Es gebe keine Beweise für eine Beteiligung am Mord an Generalbundesanwalt Buback. Scharfe Kritik übten die Anwälte an Bubacks Sohn.
Ex-Terroristin Becker am Dienstag vor Gericht: Anwälte fordern Freispruch

Ex-Terroristin Becker am Dienstag vor Gericht: Anwälte fordern Freispruch

Foto: dapd

Stuttgart - Im Prozess um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hat die Verteidigung einen Freispruch für die angeklagte Ex-Terroristin Verena Becker beantragt. Es gebe "keine Grundlage, die eine Verurteilung tragen könnte", sagte Verteidiger Walter Venedey am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. "Wir beantragen, Frau Becker freizusprechen und sie für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen."

Was den unmittelbaren Ablauf des Attentats angeht, schlossen sich die Verteidiger den Ausführungen der Bundesanwaltschaft an. Schon die Anklagevertreter hatten allen Vermutungen widersprochen, dass Becker unmittelbar an dem Attentat beteiligt gewesen sein könnte.

"Die Hauptverhandlung lässt keinen Raum mehr für die Tatsachenbehauptung, dass Frau Becker am 7.4.1977 auf der Suzuki gesessen hätte", sagte Verteidiger Venedey. Buback und seine beiden Begleiter waren von Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) von einem Motorrad aus erschossen worden. Es gab keine Zeugen für die Tat - auch der Prozess gegen Becker brachte in der Hinsicht nichts Neues ans Tageslicht.

Die Bundesanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe zu dem Mordanschlag beantragt. Sie hatte verschiedene persönliche Notizen der Angeklagten als Beleg für ihre Beteiligung an der Tat gewertet. Die Anklagevertreter gehen davon aus, dass Becker bei der Entscheidung für den Anschlag eine wichtige Rolle gespielt hatte.

Dem widersprach der weitere Verteidiger Hans Wolfgang Euler: "Nach unserer Überzeugung war Frau Becker an dem Attentat nicht in strafrechtlich relevanter Weise beteiligt."

Kritik an Nebenkläger Buback

Venedey betonte, die Angeklagte habe sich mit ihrer terroristischen Vergangenheit auseinandergesetzt. Verena Becker sei schon vor den Ermittlungen "Fragen zu ihrer eigenen Verantwortung nachgegangen". Der Verteidiger sagte, "dass es keine gesetzlichen Formvorschriften für den Ausdruck von Abkehr und Reue gibt und dass Frau Becker eine sehr eigene Form dafür gefunden hat".

Die Verteidiger äußerten deutliche Kritik an Nebenkläger Michael Buback. Der Sohn des RAF-Opfers habe sich auf eine "Flucht aus der Realität" begeben, sagte Venedey. Buback hält Becker für die Schützin bei dem Attentat. "Nach der Hauptverhandlung wissen wir, dass wir den Nebenkläger nicht nur nicht überzeugen, sondern nicht erreichen können", sagte Euler.

Buback hatte in seinem Plädoyer erneut die These vertreten, die angeklagte ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker sei bei den Ermittlungen geschützt worden, weil sie mit Geheimdiensten zusammengearbeitet habe. Er klagte über eine klare Rechtsbeugung der Ermittler. Bundesanwalt Walter Hemberger nannte Bubacks These eine "durch nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit".

fab/dpa/dapd
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