Eklat im RAF-Prozess Bundesanwalt greift Buback-Sohn scharf an

Nebenkläger Buback: Massive Vorwürfe gegen Bundesanwälte
Foto: Bernd Weissbrod/ dpaStuttgart - Eklat im Verfahren um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback: Nach dem Plädoyer des Nebenklägers Michael Buback hat der Vertreter der Bundesanwaltschaft den Sohn des Opfers scharf angegriffen - und als "unverfroren" bezeichnet.
Buback hatte in seinem Plädoyer erneut die These vertreten, die angeklagte ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker sei bei den Ermittlungen geschützt worden, weil sie mit Geheimdiensten zusammengearbeitet habe. Er klagte über eine klare Rechtsbeugung der Ermittler.
Ein Vorwurf, den sich diese nicht gefallen lassen wollten: Die Attacke sei eine "durch nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit", sagte Bundesanwalt Walter Hemberger. "Jedes weitere Wort ist der Vortrag des Nebenklägers nicht wert."
Man könne "dem Gedanken nicht ausweichen, dass es eine schützende Hand für sie gab", hatte Buback am Freitag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart über Becker gesagt. Am zweiten Tag seines umfangreichen Plädoyers verwies Buback auf angebliche Fehler bei den Ermittlungen zum Mordanschlag der RAF von 1977 auf seinen Vater, dem damaligen Generalbundesanwalt.
Der Nebenkläger ist davon überzeugt, dass Becker als Schützin am Mordanschlag beteiligt war - auch wenn der seit anderthalb Jahren dauernde Prozess dafür keine handfesten Belege ergeben hat. Buback verwies erneut auf eine lange Reihe von Zeugen - nach seiner Zählung 27 -, die eine Frau auf dem Soziussitz des Motorrads gesehen hätten. Darunter sind aber auch inzwischen verstorbene Zeugen. Andere wurden zwar vor Gericht vernommen, verwickelten sich aber in Widersprüche.
Die Bundesanwaltschaft hat eine Verurteilung der heute 59-jährigen Ex-Terroristin wegen Beihilfe zum Mord beantragt. Sie habe zwar vermutlich nicht selbst geschossen, aber bei der Entscheidung für das Attentat eine wichtige Rolle gespielt, hieß es zur Begründung. Die Anklagevertreter gehen nicht davon aus, dass Becker selbst am Tatort war. Auch die Beschuldigte selbst hatte sich vor wenigen Wochen zu Wort gemeldet. Sie bestreitet, bei dem tödlichen Anschlag dabeigewesen zu sein.
Das Gericht will am 7. Juli ein Urteil verkünden.