RAF-Terrorismus Buback-Sohn für Begnadigung von Christian Klar
Karlsruhe - Michael Buback legt seinen Meinungsumschwung ausführlich in einem Gastbeitrag für die morgige "Süddeutsche Zeitung" dar. Er habe "Informationen aus dem Bereich der RAF erhalten", wonach Klar nicht die tödlichen Schüsse auf seinen Vater abgegeben habe. "Die Nachricht lautet: Christian Klar sei keiner der beiden Täter auf dem Motorrad gewesen", von dem aus Siegfried Buback 1977 erschossen wurde. Wenn die Information stimme, gebe es für ihn keinen Grund, dass Klar "länger als alle anderen Mörder aus den Reihen der RAF in Haft bleiben müsste".
Bislang hatten sich die Angehörigen des ermordeten Juristen gegen die Begnadigung Klars gewandt , der ein entsprechendes Gesuch an Bundespräsident Horst Köhler gerichtet hat. Klar wurde wegen der Beteiligung am Buback-Mord verurteilt, ohne dass seine genaue Rolle bekannt wurde.
Der Zeitung zufolge will Köhler am Mittwoch in kleinem Kreis, unter anderem mit Michael Buback, über das Gnadengesuch beraten. Es wird aber keine schnelle Entscheidung erwartet.
Nachdem Klar aus der Haft heraus seine fortbestehende Ablehnung des bestehenden Wirtschaftssystems formuliert hatte und öffentliche Bekundungen von Reue verweigert, hatten sich zahlreiche vor allem konservative Politiker gegen seine Begnadigung ausgesprochen.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte heute, dass seit kurzem neue Hinweise zum Attentat auf Buback bekannt seien, nannte aber keine Details. Michael Buback stellt seine Unterstützung von Klar Gnadengesuchs unter den Vorbehalt, dass die neuen Informationen zuträfen und nicht seine Gutgläubigkeit ausnutzten, um Klars Anliegen zu fördern.
Der Göttinger Chemieprofessor betont, welche Bedeutung die Täterfrage für die Angehörigen habe. Dabei gehe es nicht um die strafrechtliche Definition, ob Klar an der Planung oder indirekt an der Tat selbst beteiligt gewesen sei, sondern darum, ob er einer der beiden Ausführenden auf dem Motorrad gewesen sei. In seinem Gastbeitrag schreibt er: "Was ich nicht erwartet hatte, ist nun geschehen. Nach drei Jahrzehnten habe ich Informationen aus dem Bereich der RAF erhalten, und ich bin dankbar dafür." Es erscheine ihm fast wie ein Wunder, dass die Not der Angehörigen aufgrund der unklaren Tatumstände auch dort erkannt worden sei. "Im Zweifelsfall will ich zu seinen Gunsten annehmen, dass er keiner der Täter auf dem Motorrad war." Den Informationen zufolge habe Klar auch nicht an der frühen Planung des Attentats teilgenommen, auch nicht an der Ausbildung für die Aktion.
Buback schreibt in seinem Beitrag weiter: "Wenn die Schwere der Verbrechen von Christian Klar die der Morde anderer RAF-Mitglieder nicht deutlich übersteigt, kann man fragen, ob seine Haftdauer länger als die von Frau Mohnhaupt andauern sollte." Buback unterstreicht: "Beide haben gemeinsam das schreckliche, zur Ermordung von Jürgen Ponto führende Verbrechen ausgeführt, und so könnte auch er nach etwa 24 Jahren Haft in Freiheit gelangen." Durch einen Gnadenerweis des Bundespräsidenten wäre dies möglich.
Ohne Begnadigung könnte Klar frühestens Anfang 2009 aus dem Gefängnis entlassen werden. Er ist seit 26 Jahren inhaftiert. Klars Anwalt Heinz-Jürgen Schneider äußerte sich dem Bericht zufolge "überrascht" und sprach von einer "Stimme der Vernunft".
Im März war das frühere Mitglied Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft aus dem Gefängnis entlassen worden, nachdem ihre gerichtlich festgelegte Mindesthaftdauer abgelaufen war.
ler/dpa/Reuters