Ratifizierung Gauweiler legt Klage gegen EU-Verfassung ein
Berlin - Ein Bote des Politikers habe gegen Mittag die Originalvollmacht beim Bundesverfassungsgericht abgegeben, hieß es aus dem Büro Gauweilers. Den Richtern sei die Klageschrift aber schon seit Tagen bekannt gewesen.
Zuständig für die Verfassungsbeschwerde und Organklage gegen das Zustimmungsgesetz ist der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes. Bundestag und Bundesrat seien nicht berechtigt - auch nicht mit Zweidrittelmehrheit - die Verfassungsordnung des Grundgesetzes durch ein anderes Verfassungssystem zu ersetzen, heißt es in der Klageschrift des CSU-Politikers. Dies sei gemäß Artikel 146 Grundgesetz ausschließlich dem Volksgesetzgeber durch eine Volksabstimmung vorbehalten.
Darüber hinaus legte Gauweiler beim 2. Senat des Bundesverfassungsgericht auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Zustimmungsgesetz ein, um ein Inkrafttreten des Verfassungsvertrages vor seiner verfassungsrechtlichen Prüfung durch das Gericht in der Hauptsache zu verhindern.
In dem Antrag auf einstweilige Anordnung soll das Bundesverfasssungsgericht dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung "untersagen", das Zustimmungsgesetz "auszufertigen und zu verkünden und den Vertrag über eine Verfassung für Europa durch Unterzeichnung der Ratifizierungsurkunde und Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde bei der Regierung der Italienischen Republik zu ratifizieren, bevor über die Organklage und die Verfassungsbeschwerde und den Antrag auf andere Abhilfe entschieden ist".
Severin Weiland