Reaktionen auf Urteil in Staatsfolterprozess »Das ist wirklich historisch«

Das Oberlandesgericht Koblenz hat den Syrer Anwar Raslan wegen Staatsfolter in Syrien verurteilt. Menschenrechtsaktivisten sehen darin ein wichtiges Signal, auch von Justizminister Buschmann kommt Lob.
Eine syrische Aktivistin mit Bildern syrischer Bürgerkriegsopfer vor dem Koblenzer Oberlandesgericht

Eine syrische Aktivistin mit Bildern syrischer Bürgerkriegsopfer vor dem Koblenzer Oberlandesgericht

Foto: BERND LAUTER / AFP

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz im Prozess zu Staatsfolter in Syrien findet viel Beifall. Menschenrechtsorganisationen begrüßen den Schuldspruch gegen den Syrer Anwar Raslan wegen Folter von mindestens 4000 Menschen in einem Staatsgefängnis in Damaskus, Mord in 27 und gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen.

Der Chef von Human Rights Watch, Kenneth Roth, sagte vor Journalisten in Genf: »Das ist wirklich historisch.« Das Urteil sei »ein bedeutsamer Moment für Zivilisten, die Folter und sexuellen Missbrauch in syrischen Gefängnissen überlebt haben«, hieß es von der Organisation.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) empfahl das Urteil als Vorbild für die Strafverfolgung auch in anderen Staaten. »Ich würde es begrüßen, wenn andere Rechtsstaaten diesem Beispiel folgen«, sagte Buschmann. »Wer Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, darf nirgendwo sichere Rückzugsräume finden.« Die Pionierarbeit des Koblenzer Gerichts verdiene es, »weltweit wahrgenommen zu werden«.

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) misst dem Urteil des OLG Koblenz hohe Bedeutung zu. Die Entscheidung »sendet das wichtige Signal an die Täter und ihre Opfer: Kriegsverbrecher müssen in Deutschland mit einer Strafverfolgung rechnen«, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Signal »im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit«

Die Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen, Michelle Bachelet, bezeichnete das Urteil als »Meilenstein im Streben nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für die schweren Menschenrechtsverletzungen, die in Syrien über mehr als ein Jahrzehnt begangen wurden«. Das Urteil diene »als starke Abschreckung und wird helfen, künftige Gräueltaten zu verhindern«, sagte Bachelet.

Die Gerichtsentscheidung sei ein bedeutendes Signal »im weltweiten Kampf gegen die Straflosigkeit«, teilte auch Markus N. Beeko mit, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. Amnesty erwarte nun, »dass in Deutschland und in weiteren Staaten auf diesen Erkenntnissen aufbauend weitere Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip angestrengt werden«.

Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das mit Partneranwälten 14 Nebenklägerinnen und -kläger in dem Prozess unterstützt hatte, teilte in einer Erklärung mit: »Bei allen Defiziten der internationalen Strafjustiz zeigt die Verurteilung von Anwar R., was das Weltrechtsprinzip leisten kann – und dass solche Prozesse in Deutschland und Europa durchführbar sind.«

Der Prozess gegen Raslan hatte vor 108 Verhandlungstagen im April 2020 begonnen und sorgte international für Aufsehen. Mehr als 80 Zeugen waren geladen, eine Reihe von Folteropfern trat als Nebenkläger auf. Es ist der erste Fall dieser Art, in dem sich ein Akteur des syrischen Bürgerkriegs für sein Handeln verantworten musste.

Dass der Prozess in Deutschland geführt wurde, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Demnach dürfen hierzulande auch Taten verhandelt werden, die keinen unmittelbaren Bezug zu Deutschland haben. Der Verurteilte Raslan war nach seiner Flucht nach Deutschland von Folteropfern erkannt und schließlich von den Behörden gefasst worden.

fek/dpa/AFP
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