Rechtsextremismus Verfassungsschutz beobachtet AfD nun bundesweit

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD nach SPIEGEL-Informationen zum Rechtsextremismus-»Verdachtsfall« erklärt. Die Behörde kann die Partei nun geheim beobachten – mit Einschränkungen.
Alice Weidel, Alexander Gauland (Foto von 2017): Die gesamte AfD ist jetzt Rechtsextremismus-Verdachtsfall

Alice Weidel, Alexander Gauland (Foto von 2017): Die gesamte AfD ist jetzt Rechtsextremismus-Verdachtsfall

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Michael Kappeler / picture alliance / dpa

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat nach SPIEGEL-Informationen die gesamte AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt. Damit kann die Behörde die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Allerdings hat sich der Verfassungsschutz in einem laufenden Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Köln dazu verpflichtet, vorerst auf eine geheimdienstliche Überwachung von Abgeordneten in Bund, Ländern und im Europaparlament zu verzichten. Dasselbe gilt für Kandidaten bei den anstehenden Wahlen im Jahr 2021.

Auch die Einstufung zum »Verdachtsfall« darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) derzeit nicht bekannt geben. Auf eine Anfrage des SPIEGEL wollte die Behörde den Schritt denn auch nicht bestätigen. »Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich«, teilte eine Sprecherin mit.

Grundlage für die Beobachtung der gesamten AfD ist ein rund 1000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür haben die Juristen und Rechtsextremismus-Experten des Amts seit Anfang 2019 etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.

Zuletzt hatte sich nochmals das Bundesinnenministerium, das die Aufsicht über das Amt hat, über das Gutachten gebeugt. Ein solcher Schritt müsse absolut rechtssicher sein, lautete die Maßgabe von Innenminister Horst Seehofer (CSU).

Die Einstufung zum Verdachtsfall erfolgte schließlich am vergangenen Donnerstag.

Verstoß gegen Menschenwürdegarantie und Demokratieprinzip?

Das Gutachten soll nach SPIEGEL-Informationen Anhaltspunkte liefern, dass die AfD gegen die Menschenwürdegarantie und das Demokratieprinzip im Grundgesetz verstoße. Als Belege sollen mehrere Hundert Reden und Äußerungen von Funktionären auf allen Parteiebenen dienen.

Ein gewichtiger Grund für die Einstufung ist aus Sicht des Verfassungsschutzes offenbar der Einfluss des völkischen »Flügels« auf die Partei. Behördenchef Thomas Haldenwang hatte bereits auf der Innenministerkonferenz im Dezember berichtet, dass die formal inzwischen aufgelöste rechtsextreme Strömung um Björn Höcke an Bedeutung gewonnen habe. Dies habe sich auch beim letzten AfD-Bundesparteitag gezeigt, wo das Rechtsaußenlager fast die Hälfte der Delegierten hinter sich hatte.

Dazu kommen Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen wie die »Identitäre Bewegung«, »Ein Prozent«, das Magazin »Compact« und dem neurechten Thinktank »Institut für Staatspolitik« um Götz Kubitschek.

In mehreren Bundesländern steht die AfD bereits unter Beobachtung: in Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Die AfD hatte zuletzt versucht, eine bundesweite Einstufung zum »Verdachtsfall« durch den Verfassungsschutz mit Klagen zu verhindern. Die Partei sieht ihre Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Vorerst wollten die Verwaltungsgerichte dem Amt eine Beobachtung aber nicht grundsätzlich verwehren.

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