Rechtsextremisten NPD plant Schweigemarsch beim Holocaust-Denkmal

Die NPD will weiter am Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin demonstrieren. Um ihre Kundgebung am 8. Mai durchzusetzen, will die Partei schweigend an dem Stelenfeld vorbeiziehen.

Berlin - Auf Höhe des Mahnmals sollen Sprechchöre und Lautsprecher verstummen. Ein entsprechendes Angebot habe die rechtsextreme Partei der Berliner Polizei am Donnerstag gemacht, berichtete die "Berliner Zeitung" unter Berufung auf einen NPD-Sprecher. Damit erhofft sich die NPD bessere Chancen vor Gericht, falls die Polizei die angemeldete Strecke mit der Begründung verbieten sollte, dass sich die Demonstration gegen das Mahnmahl richte.

Der Berliner Landesverband der NPD meldete der Zeitung zufolge unterdessen eine weitere Demonstration an, deren 2000 Teilnehmer sich später mit dem anderen NPD-Demonstrationszug vereinen sollen. Die Berliner Polizei will die zum Jahrestag des Ende des Zweiten Weltkrieges geplante Demonstration am Brandenburger Tor und am Holocaust-Mahnmal nicht genehmigen und hat der NPD eine Alternativstrecke angeboten. Die Rechtsextremisten haben zu einer Demonstration unter dem Motto "Schluss mit der Befreiungslüge" aufgerufen.

Um einen Aufmarsch am Holocaust- Mahnmal zu verhindern, wurde eigens das Versammlungsrecht geändert. Das Mahnmal wird nun ausdrücklich schützenswerter Ort genannt, an dem keine Demonstrationen stattfinden dürfen. Das Brandenburger Tor gehört jedoch nicht dazu.

Köhler verändertes Versammlungsrecht

Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete am Donnerstag die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Gesetzesänderungen, teilte das Bundespräsidialamt mit. Damit könnte das neue Recht angewandt werden, wenn die NPD zum 60. Jahrestag des Kriegsendes am Brandenburger Tor und am Holocaust-Mahnmal aufmarschieren will.

Die schärferen Gesetze werden von einer breiten Mehrheit der Parteien getragen. Nur die FDP hat verfassungsrechtliche Bedenken und hält die neuen Gesetze für überflüssig. Die verschärften Bestimmungen richten sich grundsätzlich gegen Aufmärsche von Neonazis. Künftig können Versammlungen an historisch bedeutenden Gedenkstätten - etwa in ehemaligen Konzentrationslagern - verboten werden, wenn die Würde von Nazi-Opfern beeinträchtigt wird.

Ausdrücklich im Gesetz genannt ist das Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte. Die Länder können weitere zu schützende Orte per Gesetz bestimmen. Im Strafgesetz wird der Volksverhetzungsparagraf 130 erweitert. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren kann demnach belegt werden, wer die Würde der Nazi-Opfer dadurch stört, dass er die NS-Gewaltherrschaft "billigt, verherrlicht oder rechtfertigt".

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten