Rechtsradikale Vereinigung Mutmaßliche Drahtzieher der "Goyim Partei" festgenommen

Zwei mutmaßliche Drahtzieher der "Goyim Partei" sind festgenommen worden
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat zwei Drahtzieher der rechtsextremen "Goyim Partei Deutschland" festnehmen lassen. Die beiden hätten eine Internetseite betrieben, auf der sie "massenhaft und systematisch rechtsextremistisches Gedankengut" verbreitet hätten, heißt es in einer Erklärung der Behörde vom Donnerstag. Es seien dort Texte, Bilder und Videos veröffentlicht worden, in denen der Holocaust geleugnet wurde.
Marcus B. und Fadi J. werden demnach dringend verdächtigt, sich als Mitglieder an einer kriminellen Vereinigung beteiligt und tragende Rollen gehabt zu haben. Fadi J. habe diese mit anderen Mitgliedern im Jahr 2016 gegründet mit dem Ziel, eine Internetseite zu betreiben und auf diesem Wege massenhaft und systematisch rechtsradikales Gedankengut sowie die nationalsozialistische Weltanschauung zu verbreiten.
Die Festnahme von Marcus B. erfolgte in Berlin, die von Fadi J. in Heerlen, Niederlande. Zudem seien die Wohnungen der Männer sowie von sechs weiteren Beschuldigten durchsucht worden. Von den Maßnahmen waren Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie Heerlen in den Niederlanden betroffen.
Extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge
Auf den Seiten befand sich den Angaben zufolge "zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda", die auch Aufrufe zur Tötung jüdischer Menschen beinhalte. In den Beiträgen der Vereinigung seien unter anderem der Holocaust geleugnet und Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes verharmlost oder gebilligt worden. Marcus B. habe sich dieser rechtsextremen Vereinigung im Januar 2018 als Mitglied angeschlossen.
Beide Beschuldigten seien als Administratoren für die Vereinigung tätig gewesen und hätten damit eine führende Rolle eingenommen, erklärte die Bundesanwaltschaft weiter. Sie hätten zusammen mit anderen Administratoren kontinuierlich mehrere Hundert "extrem antisemitische, fremdenfeindliche und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge" auf der Internetseite veröffentlicht.
In der Erklärung betont die Bundesanwaltschaft die "besondere Bedeutung des Falles". Die Veröffentlichungen im Internet seien "in hohem Maße geeignet, Zweifel bei den angegriffenen Bevölkerungsgruppen an einem effektiven Schutz ihrer rechtsstaatlich garantierten Freiheiten für Leben, Leib und Eigentum zu säen". Vor diesem Hintergrund sei auch mit Blick auf das Ansehen Deutschlands im Ausland eine Strafverfolgung durch die Bundesjustiz geboten.