Flüchtlingsmädchen aus Rostock Reem hat dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

Nicht alle können bleiben: Als Kanzlerin Merkel bei einem Bürgerdialog vor zwei Jahren diese Worte sagte, brach das Flüchtlingsmädchen Reem in Tränen aus. Nun hat sie eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis.
Reem Sahwil

Reem Sahwil

Foto: Henning Kaiser/ dpa

Die durch ihre Begegnung mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bundesweit bekannt gewordene Palästinenserin Reem Sahwil aus Rostock darf in Deutschland bleiben. Die heute 17-Jährige habe eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis erhalten, teilte die Stadtverwaltung mit. Sie und ihre Eltern seien damit vor einer Abschiebung geschützt.

Ihr Auftritt in einer Diskussionsrunde mit Merkel hatte die damals 14-Jährige im Juli 2015 bundesweit in die Schlagzeilen gebracht. Sie hatte der Kanzlerin von ihrem Schicksal und dem ihrer Familie berichtet. Als Merkel antwortete, dass Deutschland nicht alle Flüchtlinge aufnehmen könne, fing Reem an zu weinen. Merkel versuchte zu trösten und streichelte sie.

Im Internet war kurze Zeit später ein Sturm der Entrüstung über die nüchterne, angeblich kaltherzige Antwort Merkels ausgebrochen.

Die 17-Jährige hat nun eine sogenannte Niederlassungserlaubnis. Dies sei auch eine Voraussetzung für die spätere Einbürgerung der Jugendlichen. Im Oktober wäre die vorläufige Aufenthaltserlaubnis abgelaufen. Unter dem Titel "Ich habe einen Traum - Als Flüchtlingskind in Deutschland" hat Reem vor wenigen Wochen eine Autobiografie veröffentlicht.

Hier sehen Sie die Szene zwischen Merkel und Reem im Video:

SPIEGEL ONLINE
mho/dpa
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