Spendenaffäre um Oberbürgermeister Der Fast-Freispruch von Regensburg

Joachim Wolbergs: "Wie ein Stück Scheiße behandelt"
Foto: Armin Weigel/ DPAEin einziges rotes Lämpchen brennt im Saal 104 des Landgerichts Regensburg, am Tischmikrofon der Vorsitzenden Richterin Elke Escher. Nach knapp 60 Verhandlungstagen hat die Kammer das Wort im bislang längsten Strafprozess der Stadt, das Urteil steht an. "Bitte setzen Sie sich, beziehungsweise bleiben Sie bitte stehen", sagt Escher, die Kamerateams verlassen den Saal.
Dann folgt das Urteil, dessen Begründung am Donnerstag fortgesetzt werden soll, die Sache ist sehr komplex. Der suspendierte SPD-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist in zwei Fällen der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit Parteispenden in den Jahren 2015 und 2016 schuldig, bleibt aber straffrei.
Zehn Monate auf Bewährung und eine Geldauflage von 500.000 Euro verhängt die Kammer gegen den Parteispender und Bauunternehmer Volker Tretzel. Bei ihm stellt das Gericht neben Vorteilsgewährung auch einen Verstoß gegen das Parteiengesetz fest, weil "zumindest teilweise Strohmannspenden geleistet wurden". Tretzels ehemaliger Mitarbeiter Franz W. erhält eine Geldstrafe, der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl, wird freigesprochen.
In dem Prozess ging es unter anderem um die Frage, ob die Beteiligten Spenden an die SPD und die Vergabe eines Bauprojekts verknüpften. Insgesamt waren zwischen 2011 und 2016 rund 475.000 Euro von Tretzel und seinem Umfeld an den kleinen Ortsverein Stadtsüden in Regensburg geflossen, dem Wolbergs vorstand, auch als Oberbürgermeister ab 2014. Die einzelnen Spenden blieben dabei unter der Schwelle von 10.000 Euro - ab dieser Summe hätte man Spenden veröffentlichen müssen.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden - und ist eine klare Niederlage für die Staatsanwaltschaft. Deren Vorwürfe reichten viel weiter: Die Anklage hatte viereinhalb Jahre Haft unter anderem wegen Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung gefordert. Alle Verteidiger der vier Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert.
Schelte für die Staatsanwaltschaft
Nach neun Monaten Verhandlung folgt die Kammer in vielen Punkten den Verteidigern. "Es hat sich nicht bestätigt, dass sich Herr Wolbergs hat kaufen lassen", sagt Richterin Escher. Das Verhältnis zum Bauunternehmer stelle sich "mitnichten als korruptive Dauerbeziehung dar". Es bleibe jedoch eine "gelockerte Unrechtsvereinbarung", ein "Anschein der Käuflichkeit", weil Wolbergs auch nach seinem Aufstieg zum OB die Spenden angenommen habe.
Die Richterin führt aus, wie stark das Verfahren die Stadt Regensburg polarisiert habe. Auch deshalb, weil "der Angeklagte Wolbergs sich gelegentlich im Ton vergriff". Doch für solche emotionalen Äußerungen habe sie Verständnis: "Ich habe dem Angeklagten in der Hauptverhandlung viel Raum gegeben und ihn nicht ständig gemaßregelt." Wolbergs hatte wiederholt die Vertreter der Staatsanwaltschaft angegriffen, ihnen zum Beispiel attestiert, verrückt geworden zu sein oder ihn zu verleumden.
"Wir haben dem Angeklagten Wolbergs Glauben geschenkt", sagt Richterin Escher. Es habe keine rechtswidrige Diensthandlung gegeben. Die Arbeit der Ermittlungsbehörden rügt sie scharf: Die mehrwöchige Untersuchungshaft für die beiden Hauptbeschuldigten ab Januar 2017 sei unangemessen gewesen, ebenso das Abhören und Verschriftlichen von Telefonaten. "Ich hätte mir eine andere Ermittlungsarbeit gewünscht."
In einer kurzen Verhandlungspause lässt Wolbergs draußen auf dem Gang seinem Ärger auf die Strafverfolger freien Lauf. Er sei "wie ein Stück Scheiße behandelt worden" und habe drei Jahre seines Lebens verloren. Sein Oberbürgermeisteramt? "Natürlich muss die Suspendierung aufgehoben werden."
Spenden in "außergewöhnlicher Höhe"
Allerdings bleiben nach dem Urteil manche Vorwürfe, die das Gericht als erwiesen ansieht. "Der subjektive Tatbestand der Vorteilsannahme ist erfüllt", sagt die Richterin. Wolbergs habe Drittvorteile für die SPD angenommen, und zwar Spenden in "außergewöhnlicher Höhe". Da laut Urteil nur die OB-Jahre 2015 und 2016 verbleiben - zuvor war Wolbergs als Bürgermeister nicht für Bauangelegenheiten zuständig -, handelt es sich immer noch um eine Summe von 150.000 Euro.
Die Kammer bezeichnet es als abwegig, dass Bauunternehmer Tretzel, wie von dessen Verteidigung angeführt, die SPD in ihrer "allgemeinen politische Ausrichtung" habe unterstützen wollen. Stattdessen habe Tretzel auf Wolbergs Dienstausübung Einfluss nehmen wollen. Das Ausmaß der Spenden sei dabei verschleiert worden.
Die vier Anwälte des Bauunternehmers betonen in einer schriftlichen Erklärung nach dem Urteil: "Volker Tretzel hat Joachim Wolbergs nicht bestochen." Und weiter: "Ob die gelebte Spendenpraxis unseres Mandanten tatsächlich eine Vorteilsgewährung sein kann, wird der Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht zu klären haben."
Das Urteil werde für die Zukunft weitere Fragen aufwerfen, wann Amtsträger Spenden annehmen dürften, sagt Wolbergs Anwalt Peter Witting auf dem Gang. Noch unabsehbar sind die Folgen für die Finanzen der SPD, ebenso das Verhältnis der Partei zu ihrem einstigen Hoffnungsträger. Wolbergs ist inzwischen aus der SPD ausgetreten.
Einstweilen stehe der suspendierte Oberbürgermeister vor den Trümmern seines Lebens, führt Richterin Escher aus. "Joachim Wolbergs ist so schwer getroffen, dass eine Bestrafung offensichtlich verfehlt wäre." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.