Neue Regeln Regierung legt Gesetz zur Beschneidung vor

Skalpell eines Kinderchirurgs: Beschneidung muss von Fachleuten durchgeführt werden
Foto: Oliver Berg/ picture alliance / dpaFrankfurt am Main/Berlin - Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen verständigt. Der Entwurf sei fertig und solle "so früh wie möglich" im Kabinett beraten werden, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Mittwoch und bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dem Blatt zufolge soll der Entwurf bereits am Mittwoch nächster Woche im Kabinett verabschiedet und danach in den Bundestag eingebracht werden.
Dem Gesetzentwurf zufolge können Eltern künftig einer Beschneidung ihres Jungen zustimmen, ohne damit ihre gesetzliche Fürsorgepflicht zu verletzen. Allerdings muss der Eingriff, der meist religiös begründet ist, "nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden", zitiert die Nachrichtenagentur dpa aus dem Gesetzestext. Das Wohl des Kindes dürfe dadurch nicht gefährdet werden. Die Abtrennung der Penisvorhaut darf demnach in den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes auch von "besonders ausgebildeten" Vertretern der Religionsgemeinschaften vorgenommen werden.
Anfang Mai hatten Richter am Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung eines minderjährigen Jungen als rechtswidrige Körperverletzung bewertet. Das Urteil hatte bei Muslimen wie Juden Empörung und Proteste ausgelöst. Bei beiden gilt die Beschneidung als wichtiger Bestandteil der religiösen und kulturellen Identität.
Bereits Ende September hatte es sich angedeutet, dass Beschneidungen straffrei bleiben. Erste Eckpunkte des Gesetzes waren öffentlich geworden. Am Montag hatten sich Union und FDP auf einen Gesetzestext geeinigt. Er soll als Paragraf 1631d in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt werden.
Wie ein Ministeriumssprecher sagte, hatte es nach Vorlage der Eckpunkte zum Gesetz Ende September durch das Justizministerium noch Detailabsprachen zwischen den beiden Ressorts gegeben. Dazu zählte etwa die Abgrenzung zu weiblichen Genitalverstümmelungen. So dürfen Eltern dem Begleittext des Gesetzentwurfs zufolge in eine Genitalverstümmelung ihrer Tochter "weiterhin keinesfalls einwilligen". Betroffene ältere Jungen sollen demnach eine Art Recht zum Veto gegen den Eingriff erhalten, das auch respektiert werden muss. Der Einsatz von örtlichen Betäubungs- oder im fortgeschrittenen Alter von Narkosemitteln soll zur Schmerzminderung beitragen. Eltern sollen zudem umfassend über medizinische Risiken und mögliche Folgen des Eingriffs aufgeklärt werden.
"Ich bin sehr froh über die neuen Klarstellungen zur Schmerzfreiheit. Da sind wir in internen Gesprächen deutlich weitergekommen als es zunächst möglich schien. Ohne die jetzt neu aufgenommene ausdrückliche Erwähnung einer angemessenen und wirkungsvollen Betäubung im Gesetzentwurf hätte ich nicht zustimmen können", sagte Familienministerin Kristina Schröder (CDU) der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".