Große Koalition Bundestag winkt Rentenpaket durch

Rentnerinnen im Park: Die Rente mit 63 steht
Foto: DPABerlin - Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Rentenpaket der Großen Koalition verabschiedet. Für die Ausweitung der Mütterrente und die neue Rente ab 63 für langjährige Beitragszahler votierten am Freitag 460 Abgeordnete, 64 dagegen. 60 Parlamentarier enthielten sich.
Insgesamt elf Abgeordnete der Union verweigerten ihre Zustimmung. Neun von ihnen stimmten mit Nein, zwei enthielten sich. Das waren deutlich weniger als erwartet. Prominenteste Nein-Sager waren der mittelstandspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Christian Freiherr von Stetten, sowie dessen Kollege Klaus-Peter Willsch (beide CDU). Die SPD-Fraktion votierte in der namentlichen Abstimmung geschlossen mit Ja.
Ein halbes Jahr nach Antritt der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD ist damit das teuerste Vorhaben der Großen Koalition unter Dach und Fach. Der Bundesrat soll am 13. Juni entscheiden. Die Zustimmung der Länderkammer ist aber nicht erforderlich.
Die Ausweitung der Rentenleistungen soll zum 1. Juli in Kraft treten. Im einzelnen sieht das Paket folgende Änderungen vor:
- Abschlagsfreie Rente ab 63:
Langjährig Beschäftigte können künftig bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden. Angerechnet werden sollen dabei Bezugszeiten des heutigen Arbeitslosengeldes I. Zeiten von Arbeitslosigkeit werden aber nur bis zwei Jahre vor Erreichen des Frühverrentungsalters berücksichtigt. Damit soll der befürchteten Frühverrentungswelle ein Riegel vorgeschoben werden. Denn ohne diese Änderung hätten 61-Jährige zunächst zwei Jahre ALG I beziehen können, bevor sie dann mit 63 in Rente gehen.
Es gibt aber die Ausnahme von der Ausnahme: Wird die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder Betriebs-Stilllegung verursacht, wird der ALG-I-Bezug voll angerechnet.
Neu ist auch die Möglichkeit freiwillig Versicherter, die Rente ab 63 in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist, dass durch Pflicht- und Freiwilligenversicherung 45 Jahre zustande kommen. Auch hier gilt die zweijährige Sperrzeit vor dem Renteneintritt.
- Flexibler Renteneintritt:
Auf Wunsch der Unionsfraktion wurde in das Gesetz die Möglichkeit für Arbeitnehmer aufgenommen, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten. Sie können dafür mit ihrem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung vereinbaren, bei Bedarf auch mehrmals. Dies muss aber vor dem Renteneintritt vereinbart werden. Weitere Einzelheiten der künftigen "Flexirente" wird eine Koalitionsarbeitsgruppe erörtern. Dabei wird es auch um die von der SPD geforderte Möglichkeit gehen, die Berufstätigkeit schon vor dem Rentenalter einzuschränken. Dafür sollen bei der bereits bestehenden Teilrente die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden.
- Mütterrente:
Mütter erhalten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, eine höhere Rente. Um die Erziehungsleistung zu würdigen, bekommen sie einen zusätzlichen Entgeltpunkt angerechnet, was einem Plus von 28 Euro pro Monat im Westen und gut 25 Euro im Osten entspricht. In Einzelfällen werden davon auch Väter profitieren. Wegen technischer Schwierigkeiten bei der Umstellung müssen die Anspruchsberechtigten jedoch mit Verzögerungen beim Auszahlungsbeginn rechnen. Es könnte Herbst werden, allerdings wird das Geld auf jeden Fall rückwirkend bezahlt.
- Erwerbsminderungsrente:
Bei der Erwerbsminderungsrente wird künftig eine theoretische Arbeitszeit bis zum vollendeten 62. statt wie bisher bis zum 60. Lebensjahr zugrunde gelegt. Erwerbsgeminderte werden dadurch so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger weitergearbeitet hätten. Das macht ein Plus von etwa 40 Euro monatlich aus. Von dieser Regelung profitieren nur künftige Neurentner.
- Rehabilitation:
Da in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation in Anspruch nehmen, wird das Budget dafür um 1,3 Milliarden Euro bis 2020 erhöht.