Verfassungsgericht
Gauweiler stellt Eilantrag wegen EZB-Plan
CSU-Politiker Gauweiler torpediert die für Mittwoch geplante Entscheidung der Verfassungsrichter zum Euro-Rettungsschirm. Weil die EZB Staatsanleihen von Krisenländern kaufen will, gebe es eine neue Situation. Per Eilantrag will er nun feststellen lassen, dass dieses Vorgehen illegal sei.
CSU-Politiker Gauweiler (Archivbild): Gegen den Rettungsschirm, gegen Karlsruhe
Foto: dapd
München - Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen neuen Eilantrag zum Euro-Rettungsschirm eingereicht. Gauweiler erklärte, mit dem Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen sei eine völlig neue Situation für die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit des Euro-Rettungsfonds ESM entstanden. Gauweiler fordert nun von den Karlsruher Richtern, notfalls auch die für Mittwoch geplante Entscheidung zum ESM zu verschieben, falls das Gericht nicht vorher über seinen neuen Eilantrag entscheiden kann.
Gauweiler gehört zu einer Reihe von Klägern gegen den ESM. Zu deren Klagen will das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch eine Vorentscheidung verkünden, später soll es dann noch eine Hauptverhandlung dazu geben. Gauweiler erklärte, mit dem EZB-Beschluss vom Donnerstag sei das Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt völlig unkalkulierbar geworden. Vor Inkrafttreten des ESM-Vertrags müsse die Europäische Zentralbank ihre Entscheidung zu den Anleihekäufen wieder zurücknehmen. Die EZB habe sich Kompetenzen angemaßt, die ihr europarechtlich "eindeutig nicht zustehen".