Erlass Rheinland-Pfalz erschwert Zeigen von Reichsflaggen

Die schwarz-weiß-rote Flagge des Kaiserreichs gilt als Erkennungszeichen von Rechtsextremen und Reichsbürgern. Nun ergreift Rheinland-Pfalz Maßnahmen gegen das Zeigen in der Öffentlichkeit.
Erkennungszeichen Reichsflagge: Ein Demonstrant beim Protest gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin

Erkennungszeichen Reichsflagge: Ein Demonstrant beim Protest gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin

Foto: Christoph Soeder / dpa

Das Land Rheinland-Pfalz geht künftig stärker gegen das Zeigen von Reichsflaggen in der Öffentlichkeit vor. Wer die schwarz-weiß-rote Flagge in der Öffentlichkeit verwendet, kann ab sofort von Polizei oder Ordnungsämtern daran gehindert werden. Ein entsprechender Erlass ging am Freitag an die zuständigen Behörden, wie eine Sprecherin des Innenministeriums in Mainz dem SPIEGEL sagte.

Mit dem Rundschreiben wird ein Erlass aus dem Jahr 1998 aktualisiert, in dem bereits Reichskriegsflaggen verboten worden waren. Darin wird Polizistinnen und Polizisten die Möglichkeit eingeräumt, Fahnentragende zu stoppen, von denen "eine einschüchternde und die Bevölkerung provozierende Wirkung ausgeht". Die Ordnungswidrigkeit kann künftig mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro bestraft werden.

Innenminister Lewentz sieht Reichsflagge als "Provokation"

"Die Reichsflagge wird auch ohne zusätzliche Symbole oder Aufdrucke zunehmend als Provokation oder gar unter aggressiven Begleitumständen verwendet. Daher spricht vieles dafür, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung vorliegt, die eine Sicherstellung rechtfertigt", sagte Innenminister Roger Lewentz.

Die SPD-Fraktion im Landtag hatte sich für die Maßnahme eingesetzt. "Das Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Reichsbürgern und Demokratiefeinden darf in der Öffentlichkeit niemals normal werden", hatte Fraktionschef Alexander Schweitzer gesagt.

Andere Bundesländer gehen einen Schritt weiter

Zuletzt hatte Bremen vor drei Wochen das Zeigen von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit komplett verboten. Am gestrigen Donnerstag verbot auch Nordrhein-Westfalen das Zeigen von Reichskriegsflaggen. In Niedersachsen präzisierte das Innenministerium in der vergangenen Woche einen Erlass, laut dem das öffentliche Verwenden der historischen Flaggen immer eine Ordnungswidrigkeit ist.

Reichs- und Reichskriegsflaggen dienen bereits seit Langem als Erkennungszeichen von Rechtsextremen, Reichsbürgern und anderen Demokratiegegnern. Die schwarz-weiß-rote Reichsfahne war zwischen 1871 und 1919 die Flagge des Deutschen Reichs, ab 1892 auch offizielle Nationalflagge des Kaiserreichs.

Die Nationalsozialisten übernahmen die Farben ab 1933 wieder. Die Reichskriegsflagge war die Fahne der Streitkräfte des Deutschen Reiches. Es gibt sie in verschiedenen Variationen - unter anderem auch mit Hakenkreuz.

In den Fokus gerieten die Flaggen nach Vorfällen bei Protesten von Gegnern der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin, als eine Gruppe von teils rechtsradikalen Demonstranten mit den schwarz-weiß-roten Fahnen die Treppen des Reichstags besetzte.

mrc/dpa/AFP
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