Rheinland-Pfalz Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt wegen Parteispenden an die CDU

Das Justizzentrum in Koblenz, Sitz der Staatsanwaltschaft
Foto:Thomas Frey/ dpa
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ihre Ermittlungen zu möglicherweise illegalen Spenden an die CDU in Rheinland-Pfalz ausgeweitet. Dabei gehe es um drei weitere Spenden an den Kreisverband Cochem-Zell aus dem Jahr 2015, bei denen sich "der Anfangsverdacht von Straftaten ergeben" habe, teilte die Behörde mit. Ermittelt wird nun gegen vier weitere Beschuldigte.
Einer von ihnen steht im Verdacht, insgesamt 19.000 Euro in bar an die drei anderen übergeben und diese gebeten zu haben, die Beträge in ihrem Namen an den Kreisverband zu spenden. So soll das auch geschehen sein. Damit bestehe der Anfangsverdacht unzulässiger Spenden nach dem Parteiengesetz, erklärte die Staatsanwaltschaft. Entgegen der gesetzlichen Bestimmungen sei "die Namensnennung des tatsächlichen Spenders ... unterblieben".
Weitere Angaben seien wegen der fortdauernden Ermittlungen und wegen der "zugunsten der Beschuldigten zu berücksichtigenden Unschuldsvermutung" nicht möglich, teilte die Behörde mit.
Die CDU in Rheinland-Pfalz hatte 2017 eine Strafzahlung für die Annahme illegaler Spenden akzeptiert, die dem ehemaligen Geheimagenten Werner Mauss zugerechnet wurden. Der Landesverband musste eine Strafe in doppelter Höhe zahlen - insgesamt 112.000 Euro.
Zu den nun fraglichen 19.000 Euro aus dem Jahr 2015 erklärte der CDU-Kreisverband Cochem-Zell, er habe "unverzüglich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und trotz vorliegender Bestätigung der angenommenen Spender, dass sie die wahren Spender sind, die entsprechenden Beträge vorsorglich an die Bundestagsverwaltung überwiesen". Die CDU Cochem-Zell werde "nach wie vor alles unternehmen, um Transparenz zu schaffen".
Anmerkung: In einer früheren Version hieß es, die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittele gegen die CDU. Dies berichtete die Nachrichtenagentur dpa. Tatsächlich besteht gegen den beschuldigten Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder andere Angehörige der CDU nach den bisherigen Ermittlungen in diesem Zusammenhang kein Anfangsverdacht strafbaren Handelns. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.