Nach abgelehntem Eilantrag Deutschlandradio kündigt Sparmaßnahmen an

Das Funkhaus des Deutschlandradio in Köln: Nach dem abgelehnten Eilantrag muss der Sender sparen
Foto:Oliver Berg / dpa
Das Deutschlandradio will nach dem vom Bundesverfassungsgericht abgelehnten Eilantrag zum Rundfunkbeitrag konkrete Folgen für das Haus beschließen. »Wir werden nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten«, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa.
In den kommenden vier Jahren fehlten dem öffentlich-rechtlichen Sender insgesamt rund 66,5 Millionen Euro, wenn die Beitragsanpassung nicht kommt. Dies hätte »unweigerlich erhebliche Folgen für die Programmgestaltung.«
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Der monatliche Beitrag sollte ursprünglich zum 1. Januar 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen.
15 Bundesländer hatten der Beitragserhöhung zugestimmt, nur Sachsen-Anhalt hatte sie blockiert. Der entsprechende Staatsvertrag kann dadurch nicht in Kraft treten. Im eigentlichen Verfahren zu den Verfassungsbeschwerden der Sender entscheidet das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt.