Streit über Rundfunkbeitrag
Öffentlich-rechtliche Sender ziehen vor Bundesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt hatte die Zusage zur geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags verweigert. Nun wollen sich die öffentlich-rechtlichen Sender juristisch wehren.
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wegen der Blockade aus Sachsen-Anhalt gegen einen höheren Rundfunkbeitrag vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kündigten ZDF, die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio unabhängig voneinander am Dienstag an.
Die Chefs der Rundfunkanstalten zeigten sich von der Entscheidung in Sachsen-Anhalt enttäuscht. »Im Verfahren wurde die Beitragsdiskussion mit der Auftragsfrage völlig vermischt, was wir nach der bisherigen Rechtsprechung als unzulässig betrachten«, teilte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow mit.
»Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden«, sagte Buhrow.
Sender sehen sich existenziell bedroht
ZDF-Intendant Thomas Bellut schrieb, er habe sich »eine andere Lösung gewünscht« und intensiv dafür geworben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei »ganz offenbar zum Spielball der Politik in einem Bundesland geworden«. Allein dem ZDF würden ohne die Beitragserhöhung zum 1. Januar 2021 jährlich rund 150 Millionen Euro fehlen.
Stefan Raue, Intendant des Deutschlandradios, schrieb, die Erhöhung des Beitrags um 86 Cent sei nötig, »damit wir unseren staatsvertraglich vorgegebenen Programmauftrag in vollem Umfang erfüllen können«. Die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 sei mit der Absage aus Sachsen-Anhalt nicht mehr gesichert.
Einzelne Sender hatten bereits zuvor mitgeteilt, im Falle einer fehlenden Zustimmung aus Sachsen-Anhalt vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. »Wenn die Beitragsanpassung nicht kommt, dann ist die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks nicht mehr gesichert«, hatte am Montag die MDR-Intendantin Karola Wille gesagt und eine Klage angedroht.