Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat einen Eilantrag der SPD abgelehnt, mit dem angebliche Wahlwerbung der saarländischen Regierung für CDU-Ministerpräsident Peter Müller unterbunden werden sollte - die Klage kam zu spät.
Müller gegen Maas: Wahlkampf mit unlauteren Mitteln?
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Saarbrücken - Ob die saarländische CDU-Regierung tatsächlich unerlaubterweise Wahlwerbung aus Steuergeldern finanziert hat, wird erst nach der Wahl geklärt. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes nahm eine Klage der SPD zur Entscheidung an, wollte aber keine einstweilige Anordnung gegen die weitere Verbreitung der umstrittenen Veröffentlichungen erlassen.
Die SPD wollte die Auslieferung umstrittener Broschüren und eine Anzeigenkampagne - laut SPD unerlaubte Wahlkampfaktivitäten der Staatskanzlei -
gerichtlich stoppen lassen. Weil die Verteilung nach Angaben der Regierung bereits abgeschlossen ist, sah das Gericht keinen Grund, noch vor der Wahl einzugreifen. Über die Verfassungsmäßigkeit der Öffentlichkeitsarbeit soll in einem Hauptsacheverfahren entschieden werden.
Wegen der angeblichen Wahlwerbung hatte SPD-Spitzenkandidat Heiko Maas dem Ministerpräsidenten Peter Müller Machtmissbrauch vorgeworfen. So habe es einen "Werbebrief" an alle Angestellten und Pensionäre des öffentlichen Dienstes gegeben, eine lobende Broschüre des Innenministeriums sowie eine mindestens 65.000 Euro teure Anzeigenkampagne des Ministerpräsidenten in allen Amtsblättern.
In einer Werbeanzeige unter dem Titel "Der Ministerpräsident informiert" mit Hinweis auf den Wahltermin 30. August heißt es: "Von ihrer Entscheidung wird es abhängen, ob die seit 1999 geführte CDU-Landesregierung ihre Arbeit weiterführen kann. In den vergangenen zehn Jahren ist das Saarland zum Aufsteigerland geworden."
Damit habe die CDU-Regierung in unzulässiger Weise in den Wahlkampf eingegriffen und gleich gegen mehrere Verfassungsgesetze verstoßen, so die Kritik der saarländischen SPD.